20.04.2021 - 1.1 Neubau einer Garage mit 4 Stellplätzen und Gart...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ausschussmitglied Heinz Temmes (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach, ob die Zuwegung zum Anwesen Am Tocksberg 1a auf dem privaten Gelände des Antragstellers liegt.

 

Die Verwaltung bestätig, dass es sich hier um einen Privatweg handelt.

 

Ausschussmitglied Hermann Schuh (FWM) erkundigt sich danach, worin der Unterschied zwischen der Beurteilung eines Außenbereich Vorhabens nach § 35 Abs. 1 BauGB und § 35 Abs. 2 BauGB besteht.

 

Herr Schwindling von der Verwaltung erklärt in aller Kürze den Unterschied.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu o. g. Bauanfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB hergestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0