Beschlussvorlage - 2026/0797
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermarktung von drei Baugrundstücken für Mehrfamilienhäuser im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens im Stadtteil Brotdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 321 Gebäude- und Grundstücksmanagement
- Beteiligt:
- Ortsvorsteher/in Brotdorf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Brotdorf
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Anhörung
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24.03.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten, Wald und Friedhofswesen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.03.2026
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Sachverhalt
Die Kreisstadt Merzig beabsichtigt, drei in ihrem Eigentum befindliche Baugrundstücke im Neubaugebiet „Gröbelknöpfchen“ im Stadtteil Brotdorf zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern zu veräußern. Zwei der Grundstücke sollen Bauträgern/Investoren im Rahmen eines freien Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung von Eigentumswohnungen angeboten werden. Das dritte Grundstück soll für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden und ist daher mit einer 20-jährigen Miet- und Belegungsbindung zu versehen. Ziel der Maßnahme ist es, neuen Wohnraum zu schaffen, die Bildung von Wohneigentum zu fördern sowie langfristig preisgebundenen Mietwohnraum bereitzustellen.
Zur Sicherstellung eines transparenten und wettbewerblichen Vorgehens ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens vorgesehen. Im ersten Schritt sollen die Grundstücksangebote öffentlich bekannt gemacht und grundlegende Projektideen sowie Qualifikationsnachweise der Interessenten abgefragt werden. Anschließend erfolgt im zweiten Schritt eine Auswertung der eingereichten Unterlagen. Die Auswahl erfolgt auf Basis zuvor definierter Kriterien, insbesondere hinsichtlich Kaufpreisangebot, architektonischer Qualität, Nachhaltigkeitsaspekten und Realisierungsfähigkeit. Für das Grundstück des sozialen Wohnungsbaus sind zusätzlich die Rahmenbedingungen der Förderrichtlinien zu berücksichtigen.
Die Zweckbindung für den sozialen Wohnungsbau soll über eine vertragliche Vereinbarung und gegebenenfalls durch eine entsprechende Dienstbarkeit abgesichert werden. Mit den beiden zur freien Vergabe vorgesehenen Grundstücken werden zusätzliche Einnahmen für die Kreisstadt Merzig erwartet, während die Vergabe des sozialgebundenen Grundstücks vorrangig der Erreichung wohnungspolitischer Ziele dient.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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790 kB
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2
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(wie Dokument)
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549,6 kB
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