Beschlussvorlage - 2025/0355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Chancenvereinbarung zur Umsetzung der Säule II des Startchancenprogramms an der Grundschule St. Josef zu.

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Sachverhalt

Im Mai 2024 hat der Stadtrat der Teilnahme der Grundschule St. Josef am von Bund und Ländern finanzierten Startchancenprogramm zugestimmt. Über einen Zeitraum von 10 Jahren werden hier in drei unterschiedlichen Programmbereichen (Säulen) in erheblichem Umfang Mittel für Schulen mit besonderen Benachteiligungen (hoher Anteil von Kindern mit Sprachdefiziten und aus Familien mit geringem Einkommen) bereitgestellt.

Bei Säule I geht es dabei im Wesentlichen um große Investitionen in Schulgebäude und Ausstattung, in Säule II steht die Verbesserung der Unterrichtsqualität mit unterschiedlichen Maßnahmen im Focus, in Säule III schließlich können z. B. personelle Unterstützungsangebote zur individuellen und strukturierten Förderung von Kindern entwickelt werden.

Für die Säulen I und III gibt es mit entsprechenden Förderrichtlinien engere Vorgaben für die im Einzelnen zu fördernden Projekten und Antragsverfahren. Bei Säule II wurde den Schulen ganz bewusst mehr Raum für die Entwicklung standortspezifischer Modelle und Lösungen gelassen, hier gibt es keine zwingenden Vorgaben in Form von Förderrichtlinien.

 

Die in Säule I geförderten größeren Baumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rd. 1,2 Mio. Euro können in einem oder mehreren Teilabschnitten über den Zeitraum von 10 Jahren umgesetzt werden. Hier entwickeln Schule und Schulträger gemeinsam ein an den pädagogischen Konzepten orientiertes Raumprogramm, das dann mit dem Land abgestimmt und umgesetzt werden soll. Eine wesentliche Rolle wird hierbei auch der von der Schule angestrebte  Wechsel von einer Schule mit freiwilligem Ganztags- und Hortangebot zu einem gebundenen Ganztagsangebot mit ergänzendem Hortbetrieb spielen.

 

Zur Umsetzung der Säule II des Startchanchenprogramms müssen die teilnehmenden Schulen Chancenkonzepte entwickeln. Auf Basis dieser Langfristplanung werden dann (für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 einmalig für zwei Schuljahre, danach für jedes neue Schuljahr) Chancenvereinbarungen mit Darstellung der für den Planungszeitraum vorgesehenen Maßnahmen formuliert und für die kostenpflichtigen Maßnahmen auch mit Kostenplänen belegt.

Diese Chancenvereinbarung und insbesondere der Maßnahmenkatalog mit Kostenplan wird nach Abstimmung zwischen Schule und den zuständigen Stellen des Bildungsministeriums an den Schulträger weitergeleitet, von diesem unterzeichnet und dann ans Ministerium für Bildung und Kultur weitergeleitet.

 

Die Grundschule St. Josef gehört nach Rückmeldung des Ministeriums an die Schule zu den Schulen, bei denen das erforderliche Konzept am weitesten und umfassendsten entwickelt wurde. Die Schule hat uns als Verwaltung am Montag (17.02.) die Vereinbarungsüberlagen nach Freigabe durch die Schulaufsichtsbehörde in der jetzt abgestimmten Fassung übersandt, diese sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Beim Text der Chancenvereinbarung befinden sich Land und Bund allerdings noch in den abschließenden Verhandlungen, weshalb es hier ggfs. noch zu kleinen Anpassungen des Textes kommen kann.

 

Da es sich hier um eine Angelegenheit mit für den Schulträger deutlich über die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung hinaus gehenden Auswirkungen handelt, ist ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates erforderlich.

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Finanzielle Auswirkungen:

Für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 steht ein Chancenbudget in Höhe von 81.960 € zur Verfügung. Ausgaben bis zu dieser Höhe können zu 100 Prozent bezuschusst werden.

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Anlagen

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