Beschlussvorlage - 2024/0233
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.12.2024
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Sachverhalt
Für die Berechnung der Abfallgebühren wird in Merzig meist ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt um auf geänderte Rahmenbedingungen zeitnah reagieren zu können.
Aufgrund der von EVS angekündigten, im Vergleich zum Vorjahr, erheblichen Erhöhung des überörtlichen Beitrags für Restabfall (+108 %) und Bioabfall (+10 %) müssen die Abfallgebühren angepasst werden. Zwar können derzeit höhere Erlöse für die Verwertung des getrennt gesammelten Altpapiers erzielt werden, diese reichen jedoch bei weitem nicht aus um die Kostensteigerungen des EVS zu kompensieren.
Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Erhebung von Abfallgebühren schlägt die Verwaltung vor, die Leistungsgebühr (Preis pro kg Restabfall) auf 0,44 €/kg (bislang 0,38 €/kg) festzusetzen.
Alternativ wäre es auch möglich, die Jahresgebühr für die Nutzung einer Biotonne um 12 € auf 96 € zu erhöhen und die Leistungsgebühr dafür auf 0,42 €/kg festzusetzen. Da die Erhöhungen überwiegend im Bereich der Entsorgungskosten des Restabfalls liegen, präferiert die Verwaltung im Hinblick auf die Verursachergerechtigkeit, die Gebühr der Biotonne nicht zu verändern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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85,2 kB
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