Beschlussvorlage - 2024/0165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB für o.g. Bauantrag hinsichtlich Ausnahme und zur Nutzungsänderung wird hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Stadtteiles Schwemlingen. Es fügt sich grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Beim Gebietscharakter ist hier von einem allgemeinen Wohngebiet auszugehen. Ferienwohnungen sind in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweises zulässig, wofür aus formalen Gründen auch das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme erforderlich ist. Da sich auf dem direkt angrenzenden Grundstück bereits mehrere Ferienwohnungen befinden, sollte auch diesem Antrag zugestimmt werden.

 

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Anlagen

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