Beschlussvorlage - 2021/1247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 einschließlich der mittelfristigen
Finanzplanung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan 2022 besteht aus dem Erfolgs-, dem Vermögens- sowie dem Finanzplan und wird auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) erstellt.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen und entwickelt sich aus der Gebührenkalkulation. Die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2022 ergab keine
Veränderungen in den Abwassergebühren.

 

Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenveränderungen (Erneuerungen, Erweiterungen und Neubauten des Kanalsystems etc.) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie ggfs.
Verpflichtungsermächtigungen.

 

Für die Maßnahmen innerhalb der Titel:

 

  • Neubau von Kanälen sowie Erneuerungen und Sanierung von Kanälen
  • Fremdwasserentflechtung (FWE)
  • Erneuerung und Sanierung von Pumpwerken
  • Planungskosten
  • sonstige Investitionen
  • Tilgung

 

wurde ein gegenseitiger Deckungsvermerk erklärt (§ 14 Abs. 5 EigVO).

Der Finanzplan umfasst einen fünfjährigen Zeitraum und besteht aus einer nach Jahren
gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des
Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung des städtischen Haushaltes auswirken.

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Wirtschaftsplan 2022 stellt den geplanten finanziellen Rahmen der Investitionen und Aufwendungen des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung dar.

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