Antrag - 2020/656-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat den gestellten Antrag in seiner Sitzung am 28.10.2020 beraten. Auf die Niederschrift wird Bezug genommen. Hierin wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf Ausweisung von Referenzflächen bei einer Enthaltung unter der Bedingung beschlossen, dass vor der Abstimmung im Stadtrat die Ortsräte gehört werden. Die Anhörung ist erfolgt, die Ergebnisse sind als Anlage beigefügt.

 

Im Zuge der Frage der Überführung der Referenzflächen in Naturentwicklungsflächen (Flächen, die nicht bewirtschaftet werden und für den Natur- und Artenschutz ausgewählt werden) nach dem FSC-Einzelzertifikat hat sich auch die AG Waldentwicklung am 19.4.2021 mit der Thematik beschäftigt. Von Seiten der AG wurde einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, mit Ausnahme der Abteilung 16 (Mühlental Bietzen/Menningen), die bisherigen Referenzflächen in Naturentwicklungsflächen zu überführen. Die Abteilung 16 (Mühlental) soll in eine Fläche mit besonderer Naturschutzfunktion (Flächen, die schonend bewirtschaftet werden können), überführt werden. Als Ausgleich für die wegfallende Referenzfläche/Naturentwicklungsfläche im Mühlental soll der Bereich Gipsberg – Süd (Teilflächen der Abt. 215 und die Flächen der Abt. 216, die im ausgewiesenen Schutzgebiet “Östlich Merzig“ liegen; 15,4 ha groß), der bisher in der normalen Waldbewirtschaftung lag, den Schutzstatus als Naturwaldentwicklungsfläche erhalten.

 

Nach den Vorgaben von FSC sind mindestens 10 % der Holzbodenfläche als Naturentwicklungsfläche oder Flächen mit besonderer Naturschutzfunktion auszuweisen (5 % Naturentwicklungsfläche, 5% Flächen mit besonderer Naturschutzfunktion). Dies ist mit der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise, mit der 239,1 ha in den geforderten Schutzstatus überführt würden ( 223,8 ha = 93,60 %  Naturentwicklungsflächen, 15,3 ha = 6,40 % mit besonderer Naturschutzfunktion) erfüllt.  

 

Am 26. April 2021 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den als Anlage beigefügten Antrag, weitere 20 Abteilungen bzw. Teile von Abteilungen mit einer Fläche von rund 288 ha (=12,4 % der Holzbodenfläche) zusätzlich als Naturentwicklungsflächen neu auszuweisen bzw. zu vergrößern und somit aus der Bewirtschaftung zu nehmen. Die Rückmeldung der Ortsräte zum gestellten Antrag liegt noch nicht vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Auswirkungen auf das Klima:

 

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Anlagen

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