Beschlussvorlage - 2021/1235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zur o. g. Bauanfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Stadtteiles Büdingen und ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB nicht privilegiert im Außenbereich zulässig.

Durch den vorhandenen Bebauungsplan „Hungerberg“, welcher mit dem Flurstück 348/2 endet, ist hier die Grenze zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich planungsrechtlich eindeutig definiert.

 

Außerdem sind sowohl die Abwasserbeseitigung als auch die Zufahrt (aufgrund des hier neben der Straße verlaufenden Muldengrabens) nicht gesichert.

 

Somit stehen dem Bauvorhaben öffentliche Belange entgegen.

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Anlagen

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