Beschlussvorlage - 2021/1223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Stadtmitte Merzig wird beschlossen.

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Sachverhalt

 

Mit der Satzung der Kreisstadt Merzig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Merzig“ vom 05. Juli 1977 wurde ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Dieses Sanierungsgebiet wurde durch Satzung vom 28. September 1995 erweitert. Die Eigentümer der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke haben die Möglichkeit, für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mittels einer sogenannten Sanierungsbescheinigung, im Rahmen ihrer Steuererklärung erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend zu machen. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist, dass der jeweilige Grundstückseigentümer vor Beginn der Baumaßnahme eine entsprechende Durchführungsvereinbarung mit der Stadt geschlossen hat und die Maßnahme durch die Verwaltung begleitet wurde.

 

Nach § 235 des Baugesetzbuches müssen Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, bis zum 31. Dezember 2021 aufgehoben werden. Die Kreisstadt Merzig ist daher von Gesetzes wegen zur Aufhebung verpflichtet.

 

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Anlagen

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