Beschlussvorlage - 2021/1222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Ortsmitte Brotdorf wird beschlossen.

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Sachverhalt

 

Mit der Satzung der Kreisstadt Merzig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Brotdorf“ vom 21. März 1991 wurde ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die Eigentümer der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke haben hierdurch die Möglichkeit erhalten, für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mittels einer sogenannten Sanierungsbescheinigung im Rahmen ihrer Steuererklärung erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend zu machen. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist, dass der jeweilige Grundstückseigentümer vor Beginn der Baumaßnahme eine entsprechende Durchführungsvereinbarung mit der Stadt geschlossen hat und die Maßnahme durch die Verwaltung begleitet wurde.

 

Nach § 235 des Baugesetzbuches müssen Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, bis zum 31. Dezember 2021 aufgehoben werden. Die Kreisstadt Merzig ist daher von Gesetzes wegen zur Aufhebung verpflichtet.

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Anlagen

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