Beschlussvorlage - 2021/1207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Da durch die beabsichtigte Befreiung die Grundzüge der Planung berührt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes nicht hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gipsberg –Teil II“ im Stadtteil Merzig. Es ist beabsichtigt, das Gebäude zweigeschossig zu errichten. Nach Bebauungsplan ist hier lediglich ein Vollgeschoss zulässig. Die Zweigeschossigkeit würde sich bei dem geplanten Bauvorhaben durch die massiven Abgrabungen im rückwärtigen Bereich ergeben. Von den angrenzenden Nachbarn wurden keine vergleichbaren Abgrabungen beantragt und daher auch keine Befreiungen von der Geschossigkeit erforderlich.

 

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Anlagen

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