Antrag - 2021/1197

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der letzten Sitzung der AG Waldentwicklung wurde beschlossen, welche Referenzflächen in den, durch den Wechsel der Zertifizierung bedingten, neuen Schutzstatus ausgewiesen werden und welche Flächen noch zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Verwaltung die Flächen der Abt. 301 und eine Teilfläche der Abt. 11 dahingehend überprüft. Es sollen nicht alle möglichen Flächen direkt ausgewiesen werden, da man sich noch Flächen in der Hinterhand halten solle.

Die zuständigen Ortsräte wurden damals zu diesem Thema angehört.

 

Mit Antrag vom 26. April 2021, hat die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ folgende weitergehende Vorschläge zur Neuausweisung bzw. Vergrößerung von Naturentwicklungsflächen der Verwaltung unterbreitet:

 

Abt.: 501, 504, 505

Abt.: 523, 524, 525, 526, 706, 707

Abt.: 419, 302, 312, 304, 207

Abt.: 104, 105, 106, 107, 108

Abt.: 13

 

Die Flächen sind dem Antrag angehängten Plan zu entnehmen.

Die Ausweisung von Flächen als Naturentwicklungsflächen bedeutet, dass diese Flächen dann nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen.

 

Bevor in der nächsten Sitzung der AG Waldentwicklung hierüber beraten wird, sollen die betroffenen Ortsräte hierzu Stellung nehmen.

 

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Anlagen

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