Beschlussvorlage - 2021/1193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für Kleinkinder wird ab dem 01.01.2022 wie folgt geregelt: 

Der Merziger Windelgutschein wird nicht mehr an einen gültigen Familienpass gekoppelt. 

Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für Kleinkinder erfolgt ohne Antrag an alle berechtigten Merziger Familien mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig.

Für jedes neugeborene Kind eines Geburtsjahrganges, das mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig angemeldet wird, wird einmalig ein Betrag von 80,- € per Überweisung ausgezahlt, ebenso für Kleinkinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres, sofern sie erstmalig im Bürgerbüro in der Kreisstadt Merzig mit Hauptwohnsitz angemeldet werden (Zuzug). 

Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins (Kleinkinder, Inkontinenz, Stoma) erfolgt wie bisher nach dem 31. März des Folgejahres.

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Sachverhalt

Bereits in den Sitzungen des Ausschusses Familie, Soziales und Freizeit am 03.09.2020, 03.03.2021, in der Sitzung AG Kommunale Sozialpolitik am 08.07.2021 sowie im Ausschuss am 02.09.2021 wurde von Seiten der Verwaltung angestrebt, eine Neuregelung des Windelgutscheins ab 2022 ff. zu treffen, die alle berechtigten Merziger Familien begünstigt und sowohl für Antragsteller und Verwaltung eine weitestgehende Entbürokratisierung bedeutet. Einzelheiten hierzu werden in der Beschlussvorlage 2021/68 erläutert.

 

Der Ausschuss hat sich mehrfach für eine Entbürokratisierung, insbesondere für die Familien, ausgesprochen. Bisher konnte jedoch keine mehrheitsfähige Position gefunden werden. In der Sitzung vom 02.09.2021 hat der Ausschuss beschlossen, die Beratung nochmals in die einzelnen Fraktionen zu geben.

 

Um ab dem Jahr 2022 eine Neuregelung des Windelgutscheins für Kleinkinder anwenden zu können, müsste eine Änderung der "Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Kreisstadt Merzig (Stand 01.01.2017)" bis spätestens 31.12.2021 beschlossen werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sofern keine Neuregelung getroffen wird, die geltenden Richtlinien anzuwenden sind. Dies kann in nicht wenigen Fällen dazu führen, dass der Windelgutschein für Kleinkinder nur für die Monate ausgezahlt wird, für die nachweislich ein gültiger Merziger Familienpass vorliegt. Hierauf hat insbesondere das Rechnungsprüfungsamt verwiesen. Die Anwendung der Richtlinien erfolgt auch für das Antragsjahr 2021; eine Ausnahmeregelung wurde coronabedingt lediglich für das Jahr 2020 getroffen. 

 

Die Verwaltung bittet den Ausschuss um abschließende Beratung und die Herbeiführung eines Beschlusses.

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage 2021/68

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Auswirkungen auf das Klima:

Keine

 

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