Beschlussvorlage - 2021/1189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit beschließt einen Zuschuss zum Neubau einer Abluftanlage für die Schießstände in Höhe von 9.055,80 EUR (maximal jedoch 10 % der Endsumme) an den Schützenverein Merzig. Der Zuschuss soll im Haushaltsjahr 2022 ausgezahlt werden, vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt 2022.

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Sachverhalt

Der Schützenverein 1898 Merzig hat mit Schreiben vom 22.09.2021 einen Antrag auf Zuschuss zum Einbau einer Abluftanlage an vier Schießständen für Großkaliber- und Kleinkaliberwaffen gestellt.

 

Hintergrund: Der Schützenverein muss diese Abluftanlage aufgrund neuer Auflagen zum Schießbetrieb installieren. Ansonsten droht die Versagung der weiteren Nutzungserlaubnis. Aus diesem Grund holt der Verein bereits ein Lärmgutachten ein. Bis zum 31.12.2021 muss der Verein die neue Ausstattung nachgewiesen haben. Aufgrund der bislang ungeklärten Finanzierung wurde aber mit den Arbeiten noch gewartet. Der Verein geht davon aus, dass die Frist nochmals verlängert wird, so dass die Maßnahme im neuen Jahr durchgeführt werden kann. Parallel bemüht sich der Verein um Zuschüsse der Sportplanungskommision.

 

Der Verein hat verschiedene Angebote eingeholt. Günstigster Anbieter ist die Fa. „AIR Service GmbH“ in Blieskastel. Für die Schießstände 1 und 2 fallen Kosten in Höhe von 38.525,62 EUR an, für Schießstand 3 26.922,08 EUR und für Schießstand 4 25.110,27 EUR. Damit entstehen Gesamtkosten von 90.557,97 EUR. Ein Vergleichsangebot der Fa. „LKU“ in Merzig-Mechern beläuft sich auf insgesamt 111.788,60 EUR. Ein weiteres Angebot beläuft sich laut Schützenverein auf rund 70.000,00 EUR, allerdings kämen noch weitere Arbeiten und eine umfangreiche Statikprüfung mit Dacharbeiten hinzu, so dass das Angebot der Fa. „AIR Service GmbH“ das günstigste bleibt.

 

Nach den aktuell geltenden „Richtlinien der Kreisstadt Merzig zur finanziellen Förderung des Baus, des Betriebs und der Nutzung von Sportstätten für Sporttreibende Vereine sowie Vereine, die Sportstätten nutzen (Sportförderrichtlinien)“ können gemäß § 1 Abs. 1c auf Antrag Barzuschüsse zur baulichen Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten in Form von Investitionszuschüssen gewährt werden. Dieser Zuschuss hat eine Höhe von maximal 10 Prozent der Endsumme und ist als freiwillige Leistung der Stadt zu sehen. 

Es wird daher vorgeschlagen, dem Schützenverein Merzig im Haushaltsjahr 2022, einen Zuschuss in Höhe von 9.055,80 EUR (maximal jedoch 10 % der Endsumme) zu gewähren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Buchungsstelle 42.10.01.531820 („Zuschüsse für bauliche Maßnahmen“) muss im Haushalt 2022 einmalig von 5.000,00 EUR auf 14.100,00 EUR erhöht werden.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

keine

 

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