Beschlussvorlage - 2021/1179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Da durch die beabsichtigte Überschreitung nachbarschaftliche Interessen beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung berührt werden, wird das Einvernehmen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „II. Erweiterung Großer Wald“ im Stadtteil Mechern. Es ist beabsichtigt, die rückwärtige Baugrenze um ca. 4,25m zu überschreiten.

Eine Überschreitung bis 1m wäre grundsätzlich möglich, darüber hinaus ragt sie in die gesetzlich geregelte Abstandsfläche zu dem benachbart liegenden Wald hinein.

Seitens des Forstbetriebes wird der Unterschreitung des Abstandes zum Wald gem. § 14 Abs. 3 Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) nicht zugestimmt.

 

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Anlagen

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