Beschlussvorlage - 2021/1147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Kreisstadt Merzig fordert und fördert eine Konkretisierung der LBO.
  2. Bebauungspläne beinhalten grundsätzlich Vorgaben zur Vorgartengestaltung.
  3. Die Kreisstadt Merzig erarbeitet mit Partnern Handreichungen zur naturnahen und ökologisch wertvollen Gartengestaltung.
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Sachverhalt

Die Themenbereiche Biodiversität in Vorgärten und Schottergärten wurden in der Sitzung der AG "Klimaziele für die Kreisstadt Merzig" vom 21.04.2021 skizziert. Die Stadtverwaltung hat daraus und mit Vorberatung in der AG-Sitzung vom 20.08.2021 diese Vorlage erarbeitet.

 

Um die Thematik Biodiversität in Vorgärten landesweit zu fördern fordert die Kreisstadt die Landesregierung auf die LBO mit Hinblick auf die Vorgartengestaltung zu konkretisieren. § 10 LBO sollte wie folgt ergänzt werden:

Vorgärten sind insektenfreundlich und vorwiegend begrünt zu gestalten. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 LBO.

 

Darüber hinaus werden Bebauungspläne der Kreisstadt Merzig zukünftig grundsätzlich konkrete Vorgaben zur "Vorgartengestaltung" beinhalten. Die folgende Formulierung findet dabei Anwendung in Bebauungsplänen der Stadt Merzig:

Flächen, die nicht als Stellplätze, Zufahrten, Terrassen oder Wege benötigt werden, sind unversiegelt zu belassen und gärtnerisch als Zier- oder Nutzgarten anzulegen. Schotterungen, die zur Gestaltung verwendet werden und in denen Pflanzen nicht oder nur in geringer Zahl vorkommen (Schottergärten), sind im Bereich dieser Freiflächen nicht zulässig. Wasserdichte oder nicht durchwurzelbare Materialien (z.B. Folien, Vlies) sind nur zur Anlage von dauerhaft mit Wasser gefüllten Flächen zulässig. Abdeckungen aus natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z.B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer für trockenresistente und insektenfreundliche Beete oder Gartenanlagen ohne zusätzliches Vlies und Folie sind bis zu einem Drittel der Vegetationsfläche erlaubt.

Um Bürgerinnen und Bürger beim Anlegen von naturnahen und ökologisch wertvollen Gartenanlagen zu beraten und zu unterstützen werden in Zusammenarbeit mit Baumschulen, Gartenlandschaftsbau, Verbänden und Planungsbüros Handreichungen erarbeitet.

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Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Kosten für Handreichungen, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können.

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Auswirkungen auf das Klima:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen zur Verbesserung des Mikroklimas und fördern die Biodiversität.

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