Beschlussvorlage - 2021/1136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung wird zugestimmt.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Mehrgenerationenwohnen Saarfelser Strasse“ im Stadtteil Menningen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21. April 2021 hat die Vorhabenträgerin, die MeGeDo eG - Mehrgenerationendorf Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen, Menningerstraße 69, 66663 Merzig, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage für Mehrgenerationenwohnen mit insgesamt 11 Wohneinheiten, Arztpraxis und Café zu schaffen.

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrgenerationenwohnen Saarfelser Strasse“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.

 

Für die Bearbeitung des Bebauungsplans hat die die MeGeDo eG das Planungsbüro Kernplan GmbH aus Illingen beauftragt.

 

In seiner Sitzung am 24. Juni 2021 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mehrgenerationenwohnen Saarfelser Strasse“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der zugehörigen Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplans und der Begründung in der Zeit vom 15. Juli 2021 bis einschließlich 16. August 2021 öffentlich ausgelegt worden. Parallel hierzu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten worden.

Die in diesem Rahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und seitens der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen sind in dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag aufgelistet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da die Vorhabenträgerin sich bereit erklärt hat, die Kosten für das Verfahren zu tragen, entstehen hier keine weiteren Kosten für die Kreisstadt Merzig.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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