Beschlussvorlage - 2026/0843

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht sowie die vorliegenden Gutachten (Verkehrsgutachten, Auswirkungsanalyse) werden gebilligt. Der Satzungsbeschluss vom 19.12.2026 wird durch den vorliegenden Beschluss ersetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan fand vom 06.11.2025 bis 08.12.2025 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Da bei der Veröffentlichung zur Auslegung im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Kreisstadt u. a. nicht enthalten war, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, hat die Kreisstadt von der Möglichkeit einer Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht. Die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 12.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026 statt. Die ursprüngliche Beteiligung fand parallel zur Behördenbeteiligung statt. Bürgerinnen und Bürger haben sich auch im Zuge der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur vorliegenden Planung nicht geäußert.

 

Die bereits erfolgte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB blieben hiervon unberührt.

Die abgegebenen Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB behalten demnach weiterhin ihre Gültigkeit. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit benachrichtigt.

 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,8 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Seitens des Investors liegt für den Bereich der Aufstellung des Bebauungsplans eine Kostenübernahmeerklärung vor.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen zur Planung sind aus der als Anlage beigefügten Begründung ersichtlich.

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Anlagen

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