Beschlussvorlage - 2026/0769-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Videoüberwachung von Containerstellflächen: Der Punkt wird vertagt.

 

2. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, die im „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Saarland“ vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vorgegebenen Verwarnungs- und Bußgeldrahmen im pflichtgemäßen Ermessen in ihrem gesamten Umfang auszuschöpfen.

 

3. Die Aufklärungskampagne wird wie vorgeschlagen durchgeführt.

 

4. Die Anzahl der Schuh- und Kleidercontainer bleibt unverändert.

 

5. Um die Sauberkeit im gesamten Stadtgebiet, vor allem aber an den Containerplätzen sichtbar zu verbessern, wird beschlossen, beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zwei sogenannte Sauberkeitsermittler im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses einzustellen. Die Einstellungen sollen zunächst befristet für ein Jahr erfolgen, rechtzeitig vor Ablauf der Frist soll die Maßnahme evaluiert werden. Über die Arbeit der Sauberkeitsermittler sollen die Gremien regelmäßig informiert werden. 

 

6. Es wird geprüft, ob die vom Stadtrat geforderten Erweiterungen der Standorte umgesetzt werden können. 

 

7. Es wird geprüft, an welchen Standorten eine zusätzliche Beleuchtung von Containerstellflächen möglich ist und Sinn macht.

 

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Sachverhalt

Illegale Müllablagerungen nehmen stetig zu. Insbesondere an den 38 Containerstandorten im Stadtgebiet gestaltet sich die Situation über die vergangenen Jahre hinweg zunehmend schwieriger. Waren es früher lediglich Pappe oder Papier, die neben die Container gestellt wurden, wenn diese voll oder aber vermeintlich voll gewesen sind, stellt man in der letzten Zeit fest, dass alle Arten von Müll dort abgestellt werden. Diese Situation ist durch die häufigen, permanenten illegalen Ablagerungen auch nicht durch die regelmäßigen Reinigungen zu kompensieren. Die Tatsache, dass vor allem an den Containerstandorten Müll abgestellt wird, ist nicht nur in der Kreisstadt Merzig ein Problem, sondern im gesamten Bundesgebiet festzustellen. Festzustellen ist zudem, dass insbesondere Standorte in der Kernstadt und Standorte, die nur einer geringen bzw. gar keiner sozialen Kontrolle unterliegen, besonders gerne genutzt werden um Abfälle abzustellen.

 

1. Videoüberwachung von Containerstellflächen

Am 31.03.2026 hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz kommunale Mitarbeiter zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Videoüberwachung von Containerstandorten eingeladen. Hier stehen die Themen „Vorstellung des Evaluationskonzeptes“ sowie Datenschutz bei Videoüberwachung an Containerstellplätzen im Focus.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 beschlossen die Thematik zu vertragen und in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 29.04.2026 zu beraten, damit die Informationen der Veranstaltung vom 31.03.2026 miteinfließen können.

 

2. Erhebung von Bußgeldern bei illegalen Müllablagerungen

Bislang wurden für kleinere Ablagerungen an Containern 50 €, für größere Ablagerungen 100 € veranschlagt, in der freien Natur bis zu 200 € festgesetzt, in Extremfällen 1.000 €. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und damit auch die Festsetzung von Bußgeldern ist keine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde, sondern eine Auftragsangelegenheit, die der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde als staatliche Aufgabe wahrnimmt. Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Abfall ist der als Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz erlassene Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Saarland verbindlich anzuwenden. Die Festsetzung eines Bußgeldes ist eine Ermessensentscheidung, die nicht vom Stadtrat beschlossen werden kann. Die Verwaltung muss stattdessen in jedem Einzelfall eine gesonderte Entscheidung treffen. Dieser Punkt wurde in die Sitzungsvorlage mitaufgenommen, da es sich um einen weiteren Baustein zur Verbesserung der Sauberkeit an den Standorten handelt.

 

Empfehlung des Hauptausschusses: Der Bußgeldrahmen soll stringenter angewendet werden.

 

3. Aufklärungskampagne

Aus Kostengründen und aufgrund der Vielzahl der Standplätze ist es leider nicht möglich flächendeckend eine Beschilderung zur korrekten Befüllung der Container aufzustellen. Stattdessen ist vorgesehen, die Container mit großflächigen Aufklebern zu versehen, damit die Hinweise auch sichtbar sind. Weiterhin wird die Öffentlichkeitsarbeit über Neues aus Merzig und in den sozialen Medien verstärkt.

 

Beschluss des Hauptausschusses: Die Aufklärungskampagne soll wie vorgeschlagen durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

4. Schuh- und Kleidercontainer

Als problematisch stellen sich auch die Kleider- und Schuhcontainer an den Containerstandorten heraus. Hier hat sich fast schon eingebürgert, dass man Kleider neben die Container stellt, wenn diese überfüllt sind. Besonders ärgerlich ist jedoch, wenn diese Container (wegen der werthaltigen Sammelware) beraubt werden. Dabei werden die Container aufgebrochen, die Säcke aufgerissen und auf der Suche nach den hochwertigsten Stücken auf dem Standplatz verteilt. Derartige Fälle nehmen spürbar zu und gerade durch derartige Hinterlassenschaften sehen Standorte anschließend schockierend aus. Um diese Fälle erheblich zu reduzieren, bestünde die Möglichkeit Textilien und Schuhe zukünftig im Wertstoffzentrum zentral anzunehmen. Nachdem bereits erste Sammlungen aufgrund der derzeitigen desaströsen Marktlage (die Sammelkosten übersteigen die Verwertungserlöse deutlich und eine kurzfristig Änderung ist nicht absehbar) vollständig eingestellt wurden (bspw. in Dillingen), kristallisiert sich die zentrale Annahme an dem Wertstoffhöfen als die praktikabelste Lösung heraus. Aufgrund der Eingangskontrolle am Wertstoffzentrum ist davon auszugehen, dass die dort angenommene Sammelware zudem spürbar weniger verunreinigt ist als bei der Containersammlung.

 

Beschluss des Hauptausschusses: Die Anzahl der Schuh- und Kleidercontainer bleibt unverändert.

 

 

5. Reinigung der Standplätze

Mit der Reinigung der Standplätze ist eine Fremdfirma beauftragt. Das Reinigungsintervall ist an die Leerungshäufigkeit der Papiercontainer angepasst und beträgt zwischen ein- und dreimal wöchentlich. Stark frequentierte Standorte werden somit häufiger gereinigt. An den Tagen, an denen die Firma nicht planmäßig in Merzig ist, kann diese jedoch nicht auf kurzfristige Hinweise zu vermüllten Standplätzen reagieren. Zudem sind der Verwaltung Hinweise auf illegale Ablagerungen bekannt, die erst wenige Stunden nach der erfolgten Reinigung verursacht wurden.

 

Um die Situation zu bessern wird vorgeschlagen beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zwei sogenannte Sauberkeitsermittler im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses einzustellen. Diese Sauberkeitsermittler sollen zu unterschiedlichen Tageszeiten, insbesondere außerhalb der Bürozeiten der Stadtverwaltung, zivil eingesetzt werden. Um ihre Erkennbarkeit sicherzustellen, werden sie mit gelben Warnwesten mit entsprechender Aufschrift „Sauberkeitsermittler“ und Dienstausweisen ausgestattet. Ziel dieser personellen Verstärkung ist es, illegale Müllablagerungen im öffentlichen Raum gezielt aufzuspüren und deren Verursacher zu ermitteln, indem die Ermittler z.B. Anwohner befragen oder Ablagerungen auf Täterhinweise durchsuchen. Sofern ausreichende Informationen vorliegen, werden dann entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Über diese Ermittlungstätigkeit hinaus sollen die Sauberkeitsermittler die Bevölkerung mit ihrer Arbeit zum richtigen Umgang mit Schmutz und Abfall sensibilisieren. Bei Bedarf sollen sie auch bestimmte neuralgische Standorte observieren, an denen regelmäßig illegale Ablagerungen festgestellt werden.

 

Damit illegale Ablagerungen bestenfalls verhindert werden können, sollen die Ermittler auf frischer Tat ertappte Betroffene nach Möglichkeit direkt auf ihr Fehlverhalten ansprechen und über den korrekten Umgang mit dem Müll aufklären. Aus Gründen der Eigensicherung kommen sie grundsätzlich nur gemeinsam zum Einsatz und werden bei Bedarf durch den kommunalen Ordnungsdienst unterstützt.

 

 

6. Anzahl der Papiercontainer

Als am leichtesten umsetzbare Maßnahme kann an besonders neuralgischen Standorten die Anzahl der Container erhöht werden, sofern es die Platzverhältnisse zulassen. Des Weiteren wird die Verwaltung zunächst testweise einen zusätzlichen Standort auf einem städtischen Grundstück in der Straße „Am Stadtwald“ einrichten mit dem Ziel die Standorte „Pastor-Mertes-Straße“ und „Waldstraße“ zu entlasten. Aufgrund der Vorgabe des Verpackungsgesetzes, Verkaufsverpackungen haushaltsnah zu erfassen um möglichst hohe Sammelquoten zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Containerstandorte in der Fläche erhalten bleiben. Dies ist insbesondere für eingeschränkt mobile Menschen wichtig.

 

Zusätzlich wird geprüft, ob die Anzahl der Container an den Standorten Saarbrücker Allee und Wilhelmstraße erhöht werden kann.

 

Auch soll ermittelt werden, ob auf dem Kauflandgelände und dem Netto-Markt in der Losheimer Straße Container aufgestellt werden können.

 

Kosten: Erhöhung der Zahl der Papiercontainer; bei 10 Stück ca. 1.700 € Mehrkosten pro Jahr.

 

 

7. Beleuchtung von Containerstellflächen

Die Stadtverwaltung wurde vom Hauptausschuss beauftragt, die Möglichkeit von Lichtinstallationen an den Containerstellflächen zu prüfen und die Kosten zu ermitteln.

 

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