Beschlussvorlage - 2026/0792

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Merzig im Teilbereich Windenergienutzung.

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Sachverhalt

Die Kreisstadt Merzig beabsichtigt, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2015 im Bereich der Windenergienutzung fortzuschreiben. Anlass hierfür sind die verbindlichen Vorgaben des Saarländischen Flächenzielgesetzes (SFZG), das den Kommunen konkrete Flächenziele zur Nutzung der Windenergie zuweist.

Für die Kreisstadt Merzig sind gemäß Anlage zu §4 SFZG folgende kommunale Teilflächenziele festgelegt:

  • bis zum 31.12.2027: 1,90 %
  • bis zum 31.12.2030: 3,46 %
  • entsprechend einer Fläche von insgesamt 375,92 ha.

Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind vier Sondergebietsflächen für die Windenergienutzung mit einem Flächenanteil von insgesamt 1,7634 % der Gemeindefläche dargestellt. Durch die vom Stadtrat im Oktober 2025 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern“ kann das erste kommunale Teilflächenziel bereits erreicht werden (insgesamt 2,0845 %).

Zur Erreichung des zweiten Teilflächenziels ist jedoch die Ausweisung weiterer geeigneter Konzentrationszonen erforderlich. Grundlage hierfür bildet die landesweite Potenzialstudie zur Windenergienutzung. Auf dieser Basis hat die Stadtverwaltung bereits eine Vorauswahl geeigneter Flächen getroffen. Diese soll nun im Rahmen einer sogenannten isolierten Positivplanung fachlich vertieft untersucht und in eine genehmigungsfähige Fortschreibung des Flächennutzungsplans überführt werden.

Die Vergabe soll an das Büro ArgusConcept über eine Direktvergabe erfolgen. Das Büro verfügt über umfassende Kenntnis der bestehenden Planungsgrundlagen, der angewandten Bewertungsmethodik sowie der bisherigen Abwägungsprozesse, da es bereits die rechtswirksame Aufstellung des aktuellen Flächennutzungsplans begleitet hat.

Die Fortschreibung des FNP zum Zweck der Erweiterung der Gebietskulisse für Windenergie knüpft unmittelbar an die bestehende Planungssystematik an. Durch die Beauftragung des bisher tätigen Büros wird eine konsistente Weiterführung der planerischen Methodik gewährleistet, sodass vorhandene Bewertungs- und Abwägungsmaßstäbe präzise fortgeführt werden können. Dies ermöglicht nicht nur eine rechtssichere Einbindung der neuen Flächen, sondern stärkt auch die Vergleichbarkeit mit den bisher herangezogenen Bewertungsansätzen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Für die Fortschreibung des FNPs liegt ein Angebot der Firma ArgusConcept i.H.v. 22.282,75 Euro (brutto) vor. Die Mittel sind in den Haushalt 2026 eingestellt.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Windenergienutzung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und zur Erreichung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene. Durch die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen werden die Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen und langfristig Treibhausgasemissionen reduziert.

Gleichzeitig stellt das Verfahren durch die umfassende Umweltprüfung sowie die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher und landschaftsökologischer Belange sicher, dass mögliche negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt frühzeitig erkannt, bewertet und soweit möglich vermieden oder minimiert werden.

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