Beschlussvorlage - 2026/0808
Grunddaten
- Betreff:
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Startchancenprogramm Säule II – Erhöhung des Einnahme- und Ausgabeansatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 211 Bildung und Erziehung
- Beteiligt:
- 03 Rechnungsprüfungsamt; 111 Finanzmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.03.2026
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Sachverhalt
Am 07.05.2025 wurden im Rahmen des Startchancenprogramms für die Grundschule St. Josef die Chancenvereinbarungen für 2024-25 und 2025-26 in Höhe von insgesamt 81.769,51 Euro bewilligt.
Davon wurden im Haushaltsjahr 2025 bisher 2.483,17 Euro im Ergebnishaushalt ausgegeben und auch bereits vom Ministerium erstattet. Die Bewilligung des Restbetrages ist bis zum 30.6.2026 übertragen.
Im Haushaltsjahr 2026 wurden im Ergebnishaushalt zu Säule II Startchancen insgesamt 89.000 Euro angesetzt, da bereits ab Mitte 2026 eine weitere Chancenvereinbarung für das Schuljahr 2026-27 bewilligt wird.
Auf der investiven Haushaltsstelle waren für 2026 nur 10.000 Euro im Ansatz, da nur die investiven Beschaffungen der Chancenvereinbarung für 2024-25 für den Haushalt gemeldet wurden.
Wie mittlerweile ermittelt wurde belaufen sich die investiven Anschaffungen aus der Chancenvereinbarung für 2025-26 jedoch auf weitere rund 20.000 Euro und müssen noch vor 30.6.2026 umgesetzt und abgerechnet werden, um als voll zuschussfähig übernommen werden zu können.
Darüber hinaus werden lt. Schätzung der Grundschulleitung St. Josef weitere 20.000 Euro investive Ausgaben in der Chancenvereinbarung 2026-27 enthalten sein, die bereits in 2026 beschafft werden sollen.
Das heißt, dass die investiven Ausgaben für Startchancen Säule II von 10.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht werden müssen, um die Beschaffungen rechtzeitig tätigen und damit die Zuschussbedingungen erfüllen zu können.
Da nach den jeweiligen Schlussverwendungsnachweisen diese Ausgaben zu 100 % über das Startchancenprogramm zurückerstattet werden, wirkt sich die Erhöhung letztendlich nicht auf den städtischen Haushalt aus, sondern führt nur zu einer Erhöhung des Volumens von tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die sich im Ergebnis ausgleichen.
