Beschlussvorlage - 2026/0789

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Einführung von Verpflegungspauschalen für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird die Gebührensatzung für Kindertageseinrichtung entsprechend des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs geändert.

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Sachverhalt

Voraussetzung für die Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen ist im Rahmen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge auch ein Angebot altersgemäßer und gesunder Ernährung nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Da es sich hierbei um persönlichen Aufwand für die Betreuung der Kinder handelt, werden hierfür Beiträge erhoben, deren Höhe sich aus den im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungsverfahren eingegangenen Angeboten ergibt.

Die Abrechnung des Essens erfolgt aktuell durch die Einrichtungen aufgrund der durch tatsächliche Teilnahme oder verspätete Abmeldung vom Essen auf das einzelne Kind entfallenden Anzahl an Essen. Dieses Verfahren ist für Eltern und Einrichtungspersonal sehr aufwändig, da hierbei viele Faktoren – wie z. B. die Erstattung von Beiträgen durch die Jugendhilfe (mit teilweise rückwirkender Änderung) – zu beachten sind.

Im Zuge der Einführung eines neuen Kita-Verwaltungsprogramms soll die Abrechnung der Essensbeiträge auf ein Pauschalmodell umgestellt werden, wie es bereits von vielen freien und kommunalen Trägern angewendet wird. Vorteil eines solchen Systems ist nicht nur die erhebliche Entlastung des Kita-Personals und die Reduzierung des für die Eltern entstehenden Aufwands. Durch die bei der Berechnung der Pauschalen angewendete Mischkalkulation sollte es für die Mehrzahl der Eltern zu einer Reduzierung des bisherigen Beitrags kommen.

 

 

Für die Berechnung der Pauschale bei Nutzung des vollen Essensangebotes werden 16 Betreuungstage pro Monat (einschließlich Ferienzeiten und Schließtagen) zugrunde gelegt. Diese Zahl ergibt sich aus durchschnittlich 20 Betreuungstagen/Monat abzüglich der Schließzeiten der Kitas (28 Tage) und angenommenen 30 Fehltagen des Kindes.

 

250 Arbeitstage/Jahr – 28 Schließtage – 30 Fehltage = 192 Betreuungstage/Jahr

192/12 = 16 Tage Durchschnitt

 

Familien, die nicht das volle Essensangebot buchen möchten, sondern deren Kinder maximal an bis zu 2 Tagen/Woche in der Kita essen, haben die Möglichkeit der Buchung einer „kleinen“ Pauschale von bis zu 8 Essen pro Monat.

 

Da die niedrigeren Preise der Pauschalen nur bei einer über einen längeren Zeitraum gleichbleibenden Nutzung erreicht werden können, ist ein Wechsel zwischen kleiner und großer Pauschale jeweils nur zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) oder Beginn eines neuen Kalenderjahres (01.01.) möglich.

 

Der Unterschied zwischen taggenauer und pauschalierter Abrechnung der Mittagsverpflegung lässt sich anhand folgender Tabelle nachvollziehen:

 

Vergleich taggenaue vs. Pauschalierte Mittagsverpflegung pro Kind/Monat:

 

Einricht-

ung

Anbieter:

 

Preis taggenau

(Preis netto) in EURO

Preis mtl. bei 20 Betreuungstagen

taggenau in EURO

Preis kleine Pauschale in EURO

Preis für große Pauschale in EURO

Krippe

Kita

Krippe

Kita

Krippe

Kita

Krippe

Kita

Krippe Ballern

Partyservice Schwed

2,80

./.

56,00

./.

22,40

./.

44,80

59,84

Kita Besseringen

Partyservice Schwed

2,80

3,74

56,00

74,80

22,40

29,92

44,80

59,84

Kita Fitten-Ballern

Partyservice Schwed

2,80

3,74

56,00

74,80

22,40

29,92

44,80

59,84

Kita Hilbringen-Seitert

Partyservice Schwed

./.

3,74

./.

74,80

./.

29,92

./.

59,84

Kita Mechern

Partyservice Schwed

2,80

3,74

56,00

74,80

22,40

29,92

44,80

59,84

Kita Merchingen

Partyservice Schwed

2,80

3,74

56,00

74,80

22,40

29,92

44,80

59,84

Kita Mondorf

Partyservice Schwed

./.

3,74

./.

74,80

./.

29,92

./.

59,84

Kita Schwemlingen

Partyservice Schwed

2,80

3,74

56,00

74,80

22,40

29,92

44,80

59,84

 

Verpflegung Krippen-Kinder (unter 3 Jahren):

Zur Festsetzung der Verpflegungspauschale kann der Wert herangezogen werden, der sich aus der Berechnung mit 16 bzw. 8 Betreuungstagen ergibt. Damit ergeben sich folgende Pauschalen:

  1. Kleine Pauschale (8 Mittagessen/Monat): 23,00 €
  2. Große Pauschale (ab 9 Mittagessen/Monat): 45,00 €

 

Verpflegung Kita-Kinder (ab 3 Jahren):

Zur Festsetzung der Verpflegungspauschale kann der Wert herangezogen werden, der sich aus der Berechnung mit 16 bzw. 8 Betreuungstagen ergibt. Damit ergeben sich folgende Pauschalen:

  1. Kleine Pauschale (bis 8 Mittagessen/Monat): 30,00 €
  2. Große Pauschale (ab 9 Mittagsessen/Monat): 60,00 €

 

Die sich bei einer exakten Berechnung ergebenden Pauschalbeträge werden geringfügig aufgerundet, um die sich erfahrungsgemäß aus Offenständen oder Zahlungsausfällen ergebenden Fehlbeträge zumindest teilweise auszugleichen.

 

Bei Familien mit geringerem Einkommen erfolgt wie bisher die teilweise oder sogar vollständige Übernahme der Essensgelder über die Jugendhilfe (wirtschaftliche Jugendhilfe oder Bildung und Teilhabe).

 

Durch den Wegfall der Elternbeiträge zum 01.01.2027 ergibt sich eine weitere Entlastung für die Eltern von Kindergartenkindern

 

Nach einjähriger Erprobung ist eine Überprüfung der mit dem neuen Pauschalmodell gemachten Erfahrungen und eine Vorstellung der Ergebnisse im zuständigen Fachausschuss vorgesehen. Veränderungen der Pauschalen können sich auch durch Ergebnisse der erforderlichen Ausschreibung (niedrigere oder höhere Kosten) ergeben.

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2026 sind Einnahme- und Ausgabepositionen für die Zahlung der Caterer-Rechnungen und die gezahlten Essensgelder ausgewiesen.

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Anlagen

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