Beschlussvorlage - 2026/0771
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 12 Sicherheit und Bürgerservice
- Beteiligt:
- 11 Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.03.2026
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Sachverhalt
Am 13. Dezember 2025 hat der Minister für Inneres, Bauen und Sport eine neue Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) erlassen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Sie ersetzt eine Verordnung aus dem Jahr 2008 und ändert insbesondere die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden. Hierunter fallen unter anderem der Wehrführer, die Löschbezirksführer, die jeweiligen Stellvertreter sowie Jugendwarte, Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Ausbildungsbeauftragte und Funkbetriebswarte. Der Verordnungstext ist als Anlage beigefügt.
Bei der Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Löschbezirksführer soll, wie auch bisher, eine Staffelung nach Größe der Löschbezirke erfolgen, um dem unterschiedlich großen Verwaltungsaufwand Rechnung zu tragen. Auch bei anderen Funktionen soll aus diesem Grunde künftig eine Staffelung erfolgen.
Da die Verordnung verbindliche Mindestbeträge festschreibt und schon zum 1. Januar 2026 in Kraft trat, werden auch die Entschädigungssätze rückwirkend zu diesem Datum festgesetzt.
In der beigefügten Tabelle sind die bisher geltenden, sowie die von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr vorgeschlagenen neuen Werte aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bisher wird den Funktionsträgern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 39.000 € pro Jahr gezahlt. Die vorgeschlagene Neuregelung bedeutet Zahlungen in Höhe von 92.400 €. Ggfs. ist – je nach zukünftiger Besetzung der Funktionen – auch eine gewisse Fluktuation im Gesamtbetrag anzunehmen. Da die Verordnung erst am 13. Dezember 2025 veröffentlicht wurde, konnten im Haushalt 2026 entsprechende Mittel nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird daher vorgeschlagen, die zusätzlich benötigten Gelder durch die Vermietung der beschafften Zufahrtsschutzeinrichtungen (Poller und Klappelemente) an andere Kommunen zu finanzieren, sofern sie nicht terminlich für Veranstaltungen im Stadtgebiet benötigt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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99,8 kB
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