Beschlussvorlage - 2025/0707--002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt das Investitionsprogramm 2026.

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Sachverhalt

Bezüglich der Veranschlagung der Bundesmittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) wurde uns von der Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass die Veranschlagung der Mittel direkt bei der betreffenden Investitionsmaßnahme als investive Einzahlung erfolgen muss. Eine pauschale Veranschlagung, wie z. B. bei den Investitionszuweisungen nach § 11 SPaktG, sollte vor dem Hintergrund der konkreten Maßnahmemeldungen an den Bund nicht erfolgen.

 

Mit dem angepassten Investitionsprogramm haben wir dieser Information Rechnung getragen.

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Anlagen

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