Beschlussvorlage - 2025/0743

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Fristverlängerung wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 19.09.2019 den Abschluss des Durchführungsvertrages für das Baugebiet „Sehläcker“ in Besseringen beschlossen (Vorlage 2019/048-001). Der Vorhabenträger verpflichtete sich, die Wohngebäude binnen einer Frist von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes fertig zu stellen (bis September 2026). Mit E-Mail vom 08.12.2025 beantragt der Vorhabenträger die Frist zur Fertigstellung zu verlängern. Aufgrund kirchenrechtlicher Vorschriften, konnten auf der linken Straßenseite lediglich 2 Bauplätze veräußert werden. Kirchenrechtlich dürfen die Grundstücke zunächst nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden. Da dies recht ungünstig für einen Erwerber ist, konnten die drei verbleibenden Grundstücke bislang nicht veräußert werden. Zwischenzeitlich darf die Kirchengemeinde die Grundstücke ohne Erbbaurecht veräußern. Für alle drei Grundstücke sind Interessenten vorhanden, die jedoch aufgrund der Bauverpflichtung bis September 2026 (bezugsfertig) vom Kauf Abstand genommen haben, da diese Frist kaum mehr einzuhalten ist.

 

Bislang wurde der Fristverlängerung zugestimmt, wenn nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung vorliegen und die weitere Umsetzung des jeweiligen Projektes sichergestellt ist. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauverpflichtung bis zum 31.12.2028 zu verlängern und den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern, analog zu der bisherigen Verfahrensweise.

Loading...