Beschlussvorlage - 2025/0720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Einleitung eines Stromkonzessionsverfahrens wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der derzeitige Konzessionsvertrag Strom zwischen der Kreisstadt Merzig und der Netzwerke Merzig GmbH endet nach einer Laufzeit von 20 Jahren zum 31.12.2027, so dass die Kreisstadt Merzig einen neuen Konzessionsvertrag für den Betrieb des Stromversorgungsnetzes abschließen muss.

Durch den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages räumt die Stadt einem Energieversorger das Recht ein, die öffentlichen Wege und Plätze für Stromleitungen zu nutzen. Stromkonzessionsverträge dürfen gemäß § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden.

Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Kreisstadt Merzig spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vertragsende sowie die in § 46a EnWG bereitzustellenden Informationen im Bundesanzeiger sowie bei Erreichen der Schwellenwerte, im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgeben.

Durch die Bekanntmachung werden qualifizierte Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetriebsunternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrags mit der Kreisstadt Merzig interessiert sind, aufgefordert ihr Interesse zu bekunden.

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