Beschlussvorlage - 2025/0656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die beigefügte Hebesatzsatzung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes 2025 wurde für die Kreisstadt Merzig durch den Kommunalen Sanierungsrat (KSR) das Benehmen nach § 8 Abs. 4 Satz 4 Saarlandpaktgesetz (SPaktG) und nach § 8 Abs. 5 Satz 1 SPaktG hergestellt. Hierbei wurde u. a. durch den KSR die Auflage gemacht, dass die Kreisstadt Merzig für das Jahr 2026 eine Anhebung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B ins Auge fasst. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist über die Ergebnisse zeitnah noch im Jahre 2025 zu informieren.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb für das Jahr 2026 folgende Hebesätze vor:

 

Gewerbesteuer  440 Prozentpunkte (bisher 425 Prozentpunkte)

Grundsteuer B   460 Prozentpunkte (bisher 440 Prozentpunkte)

Grundsteuer A   309 Prozentpunkte (bisher 309 Prozentpunkte)

 

Im Folgenden die Erläuterungen zu den für die einzelnen Steuerarten vorgeschlagenen Hebesätzen:

 

Gewerbesteuer

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist ausschließlich der Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebes, wobei bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet wird. Der Hebesatz der Gewerbesteuer der Kreisstadt Merzig wurde letztmalig zum 01.01.2018 angepasst und beträgt bisher 425 Prozentpunkte. Der gewogene Landesdurchschnitt betrug 2024 446 Prozentpunkte. Die Kreisstadt Merzig hat aktuell unter den Kreiskommunen den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz. Die Verwaltung schlägt vor, den Hebesatz moderat auf 440 Prozentpunkte anzuheben. Dies entspricht einer Steigerung von 3,5 Prozent. Die Kreisstadt Merzig hätte auch nach dieser Erhöhung immer noch zusammen mit der Gemeinde Beckingen den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz im Landkreis. Hierdurch ist mit Mehreinnahmen in Höhe von 550 Tsd. € zu rechnen.

 

Grundsteuer B

Damit man im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform möglichst eine Aufkommensneutralität erreicht, wurde der Hebesatz der Kreisstadt Merzig zum 01.01.2025 nach der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Datenlage von 470 auf 440 Prozentpunkte gesenkt. Inzwischen liegen 97 Prozent der Bewertungen vor. Im aktuellen Jahr wurden bisher für die Grundsteuer B Solleinnahmen in Höhe von 5.025 Tsd. € veranlagt. Damit werden die geplanten Einnahmen um 225 Tsd. € überschritten. Dies entspricht 4,7 Prozent. Angesichts der aufgrund der städtischen Finanzlage zwingenden Notwendigkeit auf der einen Seite die Vorjahreseinnahmen nicht zu unterschreiten und auf der anderen Seite möglichst Aufkommensneutralität zu erreichen, ist dies ein zufriedenstellendes Ergebnis. Hätten wir einen vom Bund der Steuerzahler berechneten Hebesatz zur Aufkommensneutralität zwischen 389 und 413 Prozentpunkten gewählt, würden die aktuellen Solleinnahmen lediglich zwischen 4.443 Tsd. € und 4.716 Tsd. € liegen. Wegen der Grundsteuerreform kann der gewogene Landesdurchschnitt 2024 nicht als Richtwert herangezogen werden. Wenn man die aktuellen Hebesätze vergleichbarer Städte heranzieht, ist der aktuelle Hebesatz der Kreisstadt Merzig unterdurchschnittlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte auf 460 Prozentpunkte zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung von 4,5 Prozent. Hierdurch ist mit Mehreinnahmen in Höhe von 228 Tsd. € zu rechnen.

 

Grundsteuer A

Hier liegen bisher lediglich 70 Prozent der Bewertungen im Zuge der Grundsteuerreform vor. Wegen der noch nicht aussagekräftigen Datenlage beträgt der Hebesatz aktuell 309 Prozentpunkte, wie vor der Grundsteuerreform. Im aktuellen Jahr wurden bisher lediglich 69 Tsd. € zum Soll gestellt. Damit werden die Einnahmen des Vorjahres um rd. 11 Tsd. € unterschritten. Eine Anpassung des Hebesatzes zur Kompensation dieser Mindereinnahmen würde jedoch diejenigen Grundstückseigentümer, deren Bewertung bereits vorliegt, im Moment ungleich höher belasten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesen Hebesatz im Moment nicht zu verändern. Es sollte für das Haushaltsjahr 2027, bei dann hoffentlich ausreichender Datenlage, eine erneute Überprüfung erfolgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Es ist mit Mehreinnahmen in Höhe von 778 Tsd. € zu rechnen.

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Anlagen

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