Beschlussvorlage - 2025/0706
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Kreisstadt Merzig (Abfallsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Die Anforderungen an die Sammelqualität des Bioabfalls steigen stetig. So dürfen seit 01.05.2025 nur noch 3 % Störstoffe (z.B. Plastik, Glas, oder Metall) im Sammelgemisch enthalten sein. Bei Plastik ist die Quote noch strenger, sie beträgt maximal 1 %. Werden diese Grenzwerte überschritten muss der Betreiber der Verwertungsanlage die Anlieferung ablehen. Diese Feststellung kann allerdings erst getroffen werden, nachdem die Charge abgeladen wurde. In diesem Fall muss das Material wieder aufgeladen und als Restabfall der Verbrennungsanlage zugeführt werden. Dies führt zu Mehrkosten, die der Anlieferer zu tragen hat.
Problematisch sind in diesem Zusammenhang biologisch abbaubare Kunststoffe, wie bspw. Sammeltüten oder Gegenstände wie Besteck, da diese rein optisch nicht als kompostierbar erkennbar sind. Der Müllwerker erkennt dies als Fehlwurf und das Gefäß bleibt ungeleert stehen. Zudem zersetzt sich Bioplastik oft nicht schnell genug um die Prozesszeiten industrieller Kompostieranlagen zu erfüllen. Die Tüten werden in den Bioabfall-Verwertungsanlagen als Fehlstoffe aussortiert und einer Verbrennungsanlage zugeführt. Anstelle dieser kompostierbaren Plastiktüten ist es sinnvoller Papiertüten zu nutzen. Papiertüten stören den Verwertungsprozess nicht und die Problematik mit der vermeintlichen Fehlbefüllung tritt ebenfalls nicht auf.
Der Entsorgungsverband Saar hat für seinen Zuständigkeitsbereich bereits den Einwurf von Bioplastik in die Bioabfallgefäße untersagt. Zudem wurden die übrigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Saarland gebeten auf die Einhaltung der o.g. Quoten hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund soll der Einwurf von Bioplastik in die Biotonnen in Merzig ebenfalls untersagt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,4 kB
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