Beschlussvorlage - 2025/0699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) wird beschlossen.

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Sachverhalt

Für die Berechnung der Abfallgebühren wird in Merzig meist ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt um auf geänderte Rahmenbedingungen zeitnah reagieren zu können.

 

Aufgrund der vom EVS angekündigten weiteren Erhöhung des überörtlichen Beitrags für Restabfall (+13,7 %) und Bioabfall (+26,8 %), sowie tariflichen Steigerungen ist es unumgänglich die gestiegenen Beiträge des EVS zumindest teilweise weiterzugeben und die Abfallgebühren anzupassen.

 

Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Erhebung von Abfallgebühren schlägt die Verwaltung vor, die Grundgebühren der Restabfallgefäße sowie die Gebühr für die Biotonne anzupassen. Im Hinblick auf die Verursachergerechtigkeit sollte die Anpassung in den Bereichen erfolgen, in denen die höchsten Kostensteigerungen zu verzeichnen sind.

 

Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:

Grundgebühr Restabfall pro Jahr

Gefäßgröße

bislang

neu

Prozentuale Anpassung

120 l

50,28 €

54,72 €

+ 8,83 %

240 l

62,88 €

68,40 €

+ 8,77 %

770 l

220,20 €

239,76 €

+ 8,88 %

1.100l

314,52 €

342,48 €

+ 8,89 %

 

Bioabfall

Gefäßgröße

bislang

neu

Prozentuale Anpassung

120 l

84,00 €

96,00 €

+ 14,29%

 

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Anlagen

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