Beschlussvorlage - 2025/0699
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Werksausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Für die Berechnung der Abfallgebühren wird in Merzig meist ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt um auf geänderte Rahmenbedingungen zeitnah reagieren zu können.
Aufgrund der vom EVS angekündigten weiteren Erhöhung des überörtlichen Beitrags für Restabfall (+13,7 %) und Bioabfall (+26,8 %), sowie tariflichen Steigerungen ist es unumgänglich die gestiegenen Beiträge des EVS zumindest teilweise weiterzugeben und die Abfallgebühren anzupassen.
Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Erhebung von Abfallgebühren schlägt die Verwaltung vor, die Grundgebühren der Restabfallgefäße sowie die Gebühr für die Biotonne anzupassen. Im Hinblick auf die Verursachergerechtigkeit sollte die Anpassung in den Bereichen erfolgen, in denen die höchsten Kostensteigerungen zu verzeichnen sind.
Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:
Grundgebühr Restabfall pro Jahr
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bislang |
neu |
Prozentuale Anpassung |
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120 l |
50,28 € |
54,72 € |
+ 8,83 % |
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240 l |
62,88 € |
68,40 € |
+ 8,77 % |
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770 l |
220,20 € |
239,76 € |
+ 8,88 % |
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1.100l |
314,52 € |
342,48 € |
+ 8,89 % |
Bioabfall
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Gefäßgröße |
bislang |
neu |
Prozentuale Anpassung |
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120 l |
84,00 € |
96,00 € |
+ 14,29% |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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85,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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