Beschlussvorlage - 2025/0679
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
- Beteiligt:
- 03 Rechnungsprüfungsamt; 111 Finanzmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Werksausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Die Kanalbenutzungsgebühren werden jährlich im Rahmen einer Gebührenkalkulation
ermittelt. Neben den ansatzfähigen Aufwendungen und Erträgen müssen auch die jeweiligen Kostenüber- und -unterdeckungen der Vorperioden berücksichtigt werden. Diese ergeben sich aus dem Jahresabschluss der Vorvorperiode (2026=2024) und werden durch eine
Nachkalkulation der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge ermittelt. Nach den
gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen Kostenüberdeckungen
innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren an den Gebührenzahler ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde in der Schmutzwassergebühr eine Kostenüberdeckung ermittelt. In der Niederschlagswasser- und Kleineinleitergebühr lagen Kostenunter-deckungen vor.
Seit dem Wirtschaftsjahr 2023 erhöht der Entsorgungsverband Saar (EVS) kontinuierlich den einheitlichen Verbandsbeitrag, der ihm zur Deckung seiner Kosten im Bereich der
überörtlichen Abwasserentsorgung dient. Auch im Wirtschaftsjahr 2026 soll dieser nochmals deutlich um 6,8 % erhöht werden und steigt damit von derzeit 3,588 €/m³ auf 3,832 €/m³. Der einheitliche Verbandsbeitrag ist die größte Kostenposition des Betriebes für
innerörtliche Abwasserentsorgung (Abwasserbetrieb). Nach aktueller Planung des EVS sind auch in kommenden Jahren Erhöhungen des einheitlichen Verbandsbeitrages vorgesehen. Ferner führt die Baupreisentwicklung ebenfalls zu Kostensteigerungen, so dass auch hierdurch mit weiteren Gebührenerhöhungen zu rechnen ist.
Rückblickend betrachtet konnten im Wirtschaftsjahr 2025 bereits notwendige Gebührenerhöhungen nur durch das Einsetzen der Kostenüberdeckungen 2021, 2022 und 2023 (anteilig) noch teilweise ausgeglichen werden, hierdurch konnte die Niederschlagswassergebühr stabil gehalten und die Kleineinleitergebühr sogar gesenkt werden. Für die Schmutzwassergebühr reichten die Kostenüberdeckungen der Vorjahre jedoch bereits nicht mehr aus, so dass diese bereits im Jahr 2025 erhöht werden musste.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 setzt sich dieser Trend nunmehr fort. Mit Kalkulation der
Abwassergebühren des Jahres 2026 werden alle noch bestehenden Kostenüberdeckungen aus Vorperioden verbraucht. Hierdurch können jedoch die Kostensteigerungen nicht mehr ausgeglichen werden, so dass eine Gebührenerhöhung unausweichlich ist.
Damit der Abwasserbetrieb, mit Blick auf den Instandhaltungsstau im Kanalnetz und dem hiermit verbundenen Unterhaltungsaufwand, auch im Wirtschaftsjahr 2026 handlungsfähig bleiben kann, werden auf Grundlage der Gebührenkalkulation 2026 folgende
Abwassergebühren zum 01.01.2026 vorgeschlagen:
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Gebührenart |
Gebühr 2025 |
Gebühr 2026 |
Änderung |
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Schmutzwassergebühr |
3,39 €/m³ |
4,07 €/m² |
0,68 €/m³ |
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Niederschlagswassergebühr |
0,64 €/m² |
0,71 €/m² |
0,07 €/m² |
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Kleineinleitergebühr |
3,01 €/m³ |
4,61 €/m³ |
1,60 €/m³ |
Bei der Grundgebühr (4,00 €/Zähler/Monat) ist keine Gebührenänderung vorgesehen.
Für die vorgeschlagenen Veränderungen der Abwassergebühren ist eine Änderung der
Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Abwasseranlage und (Abwassergebührensatzung) notwendig. Diese wird
nachfolgend berücksichtigt:
Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Abwasseranlage (Abwassergebührensatzung)
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Alte Fassung |
Neue Fassung |
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§ 12 Abs. 1 Abwasssergebühren-satzung |
Die Schmutzwassergebühr |
Die Schmutzwassergebühr |
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§ 12 Abs. 3 Abwassergebühren-satzung |
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,64 EURO pro |
Die Niederschlagswasser-gebühr beträgt 0,71 EURO pro Quadratmeter abflussrelevante Fläche. |
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§ 12 Abs. 4 Abwassergebühren-satzung |
Für die Einleitung von |
Für die Einleitung von |
