Beschlussvorlage - 2025/0659
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Friedhofssatzung in Bezug auf Rituelle Waschungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten, Wald und Friedhofswesen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Bereits 2018, als das muslimische Grabfeld errichtet wurde, wurde mit allen Beteiligten abgesprochen, dass sonn- und feiertags keine Rituellen Waschungen durchgeführt werden und auch samstags nur dann, wenn die Waschung bis spätestens Freitag 12.00 Uhr bei der Friedhofsverwaltung angemeldet wurden.
Es wird vorgeschlagen, dies auch in der Friedhofssatzung entsprechend zu ergänzen, damit das Verfahren eindeutig geregelt ist.
§ 8 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt ergänzt:
Die Bestattungen, Verabschiedungen, Waschungen erfolgen regelmäßig an Werktagen.
Anlage 1 der Friedhofssatzung (Regularien für Beisetzungen ohne Sarg im muslimischen Grabfeld auf dem Friedhof Waldstraße) wird wie folgt ergänzt:
Regularien für Waschungen auf dem Friedhof Waldstraße
1. Der Waschraum steht nur für verstorbene Einwohner der Kreisstadt Merzig zur Verfügung oder für Verstorbene, die in Merzig beigesetzt werden.
2. Waschungen sind im Vorfeld schriftlich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Sterbeurkunde sowie die Meldung eines Sterbefalls sind vorzulegen.
3. An Sonn- und Feiertagen finden keine Waschungen statt. Samstags sind Waschungen nur möglich, wenn sie freitags bis spätestens 12.00 Uhr mit den erforderlichen Unterlagen angemeldet wurden.
4. Der Waschraum ist nach der Waschung gereinigt zu hinterlassen, in dem Zustand wie vor der Waschung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,2 kB
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