Beschlussvorlage - 2025/0658
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer neuen Grabart auf den Friedhöfen Brotdorf, Mechern, Merchingen und Silwingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten, Wald und Friedhofswesen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.12.2025
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Sachverhalt
Die Ortsräte Brotdorf, Mechern, Merchingen und Silwingen haben die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und wie die Grabart der Urnengrabstätten im Baumrondell auf den jeweiligen Friedhöfen eingerichtet und angeboten werden kann.
Die jeweiligen Ortsräte entscheiden nach der Beschlussfassung über die Einführung der neuen Grabart über die genaue Lage der Baumrondelle vor Ort – nach Vorschlag der Verwaltung. Je nach örtlichen Voraussetzungen erfolgt die Umsetzung nach vorheriger Prüfung durch die Verwaltung im Rondell oder Karree.
Auf den Friedhöfen ist ausreichend Platz vorhanden.
Die Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt bei dieser Grabart für jede Urne mit einer 15 x 20 cm großen Bronzegusstafel, die durch die Friedhofsverwaltung beschafft wird.
Die Gebührensätze sind identisch mit den bereits in der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung aufgeführten und betragen derzeit beim Baumrondell-Einzelgrab 681,00 € sowie beim Baumrondell Familiengrab für 2 Urnen 1.290,00 €.
§16 Absatz 6 Satz 1 der Friedhofssatzung wird wie folgt ergänzt: Innerhalb der Friedhöfe Bietzen, Brotdorf, Hilbringen, Mechern, Menningen, Merchingen, Mondorf und Silwingen wird das Umfeld einzelner Bäume als Grabfelder für Einzelurnen- oder Familiengräber am Baumrondell/-karree ausgewiesen.
