Beschlussvorlage - 2025/0658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt innerhalb der Friedhöfe Brotdorf, Mechern, Merchingen und Silwingen Urnengrabstätten im Baumrondell/-karree anzubieten, sowie die dazu nötige Ergänzung der Friedhofssatzung.

 

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Sachverhalt

Die Ortsräte Brotdorf, Mechern, Merchingen und Silwingen haben die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und wie die Grabart der Urnengrabstätten im Baumrondell auf den jeweiligen Friedhöfen eingerichtet und angeboten werden kann.

 

Die jeweiligen Ortsräte entscheiden nach der Beschlussfassung über die Einführung der neuen Grabart über die genaue Lage der Baumrondelle vor Ort – nach Vorschlag der Verwaltung. Je nach örtlichen Voraussetzungen erfolgt die Umsetzung nach vorheriger Prüfung durch die Verwaltung im Rondell oder Karree.

 

Auf den Friedhöfen ist ausreichend Platz vorhanden.

 

Die Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt bei dieser Grabart für jede Urne mit einer 15 x 20 cm großen Bronzegusstafel, die durch die Friedhofsverwaltung beschafft wird.

 

Die Gebührensätze sind identisch mit den bereits in der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung aufgeführten und betragen derzeit beim Baumrondell-Einzelgrab 681,00 € sowie beim Baumrondell Familiengrab für 2 Urnen 1.290,00 €.

 

§16 Absatz 6 Satz 1 der Friedhofssatzung wird wie folgt ergänzt: Innerhalb der Friedhöfe Bietzen, Brotdorf, Hilbringen, Mechern, Menningen, Merchingen, Mondorf und Silwingen wird das Umfeld einzelner Bäume als Grabfelder für Einzelurnen- oder Familiengräber am Baumrondell/-karree ausgewiesen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die zur Beschaffung und Herrichtung der einzelnen Bäume zur Nutzung als Baumgrabstätten entstehenden Kosten sind im Rahmen der Kalkulation der jeweiligen Gebührenhöhen entsprechend rechtlicher Vorgaben zur Kostendeckung berücksichtigt.

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Auswirkungen auf das Klima:

Durch die zusätzlich gepflanzten Bäume wird ein, wenn auch kleiner, Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 

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