Beschlussvorlage - 2025/0629

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

2. Der Stadtrat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht.

 

3. Der Stadtrat beschließt zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.

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Sachverhalt

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat der Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.

 

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und der erfolgten Vorabstimmung mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte zur städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Plangebietes soll der Geltungsbereich für das weitere Verfahren in Teilbereiche gegliedert werden. Für Teilbereich A (ehemaliges bzw. künftiges Kaufland-Areal) liegen demnach bereits konkretere Planungen vor, sodass das Verfahren hierfür weitergeführt werden soll. Die weiteren Teilbereiche sollen zu einem späteren Zeitpunkt verfahrensmäßig fortgeführt werden. Hier bedarf es zunächst noch weiterer Gutachten. Zudem handelt es sich im südlichen Bereich um ein Vorranggebiet für Gewerbe gemäß Landesentwicklungsplan "Umwelt".

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Vordere Rieffstraße" beläuft sich insgesamt auf ca. 6,0 ha. Hiervon umfasst Teilbereich A wiederum eine Fläche von ca. 3,8 ha (ca. 2,2 ha Restfläche). Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches von Teilbereich A sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig gibt es nicht, da es eine Kostenübernahmeerklärung durch den Vorhabenträger gibt.

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Auswirkungen auf das Klima:

Detaillierte Aussagen hierzu können der Begründung entnommen werden.

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Anlagen

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