Beschlussvorlage - 2025/0621

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrags wird erteilt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Vorhabenträger beabsichtigt den Neubau eines Vollsortimentenmarktes in der Rieffstraße mit einer Verkaufsfläche von 2.500 m². Planungsrecht hierfür soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vollsortimentmarkt Rieffstraßegeschaffen werden. Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat am 24.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gefasst. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Merzig. Der Abschluss des Durchführungsvertrags ist die rechtliche Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Reduzieren

Anlagen

Loading...