Informationsvorlage - 2025/0626

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 115 (2) KSVG hat die Gemeinde zur Information des Stadtrates sowie der interessierten Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.

Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise (im Internet auf der städtischen Homepage www.merzig.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ und Veröffentlichung im „Neues aus Merzig“) öffentlich hinzuweisen.

Die Kreisstadt Merzig berichtet in der kommunalrechtlich vorgeschriebenen Form mit dem vorliegenden Beteiligungsbericht 2024 über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts. Über diese gesetzlichen Mindestangaben hinaus enthält der Bericht auch Angaben zu Eigenbetrieben und Mitgliedschaften in Zweckverbänden.

Er beinhaltet die Abschlusszahlen der Geschäftsjahre 2021 bis 2023. Über den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens wird auf der Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse 2023 berichtet.

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Anlagen

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