Beschlussvorlage - 2025/0612
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zur Verbandsversammlung des EVS - Abstimmungsverhalten
des Oberbürgermeisters in der Verbandsversammlung am 09.12.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.10.2025
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt
- dem Wirtschaftsplan 2026 des EVS,
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der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen
Kalkulationszeitraums
in der Verbandsversammlung des EVS am 09.12.2025 zuzustimmen.
Sachverhalt
zu 1: Wirtschaftsplan 2026 des EVS
EVS-Abfallwirtschaft
Bereits in der Verbandsversammlung am 10.12.2024 wurde im Rahmen der
Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2025 eine Gebührenerhöhung von 3,9% (im Mittel über alle Abfallgefäße) für das Jahr 2026 beschlossen.
Aufwandsseitig ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr – mit Ausnahme von inflationsbedingten Kostensteigerungen - keine wesentlichen Veränderungen.
Als Ergebnistreiber in der Sparte Abfall ist grundsätzlich die im Jahr 2024 erstmals eingeführte CO2-Bepreisung von Abfallbrennstoffen gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu nennen. Für das Jahr 2026 fallen bei einem Zertifikatspreis zwischen 55,00 EUR und 65,00 EUR Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2023 von rd. 7,5 Mio. EUR (brutto) an.
Weitere Mehraufwendungen ergeben sich bei den Aufwendungen für das „Einsammeln und Befördern“ sowie bei den Zinsaufwendungen – im Wesentlichen bedingt durch den Bau des neuen BioMasseZentrums am Standort Velsen.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von
rd. - 6,7 Mio. EUR.
Der Jahresfehlbetrag kann handelsrechtlich durch bestehende Gewinnvorträge gedeckt
werden. Gebührenrechtlich werden zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages bestehende
Gebührenüberdeckungen eingesetzt.
Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2026 weist Investitionen in Höhe von rd. 6,4 Mio. EUR brutto aus.
Die 5-jährige Finanzplanung der Sparte Abfallwirtschaft zeigt bis zum Jahr 2029 trotz
moderater Gebührenerhöhungen in Höhe von 3,9% p.a. in allen dargestellten Jahren der Höhe nach abnehmende Jahresfehlbeträge. Diese können durch bestehende
Gebührenüberdeckungen in voller Höhe ausgeglichen werden.
EVS-Abwasserwirtschaft
Im Jahr 2023 erfolgte erstmals seit 2012 eine Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages um 3% um die bestehenden finanziellen Risiken (insbesondere infolge des Ukraine-Krieges) sowie den damaligen Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren.
Der Erhöhungspfad wurde auch in den Folgejahren (2024 und 2025) mit jeweils einer
Steigerung von 6,8% p.a. vollzogen, um bei deutlich gestiegenen Aufwendungen
(insbesondere Energieaufwand, Zinsaufwand), die Tragfähigkeit des Verbandes zu
gewährleisten.
Um die weiterhin anfallenden, erhöhten Aufwendungen auch in den Folgejahren tragen zu können, muss der eingeschlagene Erhöhungspfad auch im Wirtschaftsplan 2026 fortgeführt werden. Der einheitliche Verbandsbeitrag erhöht sich auch für das Jahr 2026 von EUR 3,588 um weitere 6,8% auf EUR 3,832 pro Kubikmeter Frischwasser.
Aktuell ist davon auszugehen, dass sich der eingeschlagene Erhöhungspfad ab dem Jahr 2027 deutlich abflacht. So zeigt die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft im Wirtschaftsplan 2026 eine weitere stufenweise Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrags um jeweils 2,5% p.a. für die Jahre 2027 und 2028.
Wesentliche Ergebnistreiber im Wirtschaftsplan 2026 sind weiterhin das hohe
Strompreisniveau, vergleichsweise hohe, inflationsbedingte Tarifabschlüsse sowie die
allgemeine Preissteigerung vor allem in den Bereichen Unterhaltung und Reparatur.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresüberschuss von rd. 2,2 Mio. EUR.
Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2026 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 106,3 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 85,5 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 11,6 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 1,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 7,5 Mio. setzen sich aus den
aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für
Entlastungsanlagen zusammen.
zu 2: Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen
Kalkulationszeitraums
Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2026 (Kalkulationszeitraum: 1 Jahr) um 6,8 Prozent - von 3,588 Euro um 24,4 Cent auf 3,832 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,915 Euro pro Bürger(in) und Monat.
Nachrichtlich:
Gemäß § 7 Abs. 3 Verbandssatzung EVS entfällt die Stimmberechtigung eines Mitglieds in Angelegenheiten der örtlichen Abfallentsorgung insoweit, als es gem. § 3 Abs. 1 EVSG für die Wahrnehmung von Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung aus dem EVS ausgeschieden ist.
