Beschlussvorlage - 2025/0582

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat benennt eine Schriftführerin bzw. Schriftführer.

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Sachverhalt

Gemäß § 74 in Verbindung mit § 47 KSVG ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Ortsrates eine Niederschrift zu fertigen. Hierzu benennt der Ortsrat aus seiner Mitte eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer.

 

Zusätzlich zum Sitzungsgeld in Höhe von 20,- Euro erhält die Schriftführerin bzw. der Schriftführer für ihre/seine Tätigkeit eine Pauschale in Höhe von 40,- Euro.

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