Informationsvorlage - 2025/0581

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund des Umzugs von Herrn Daniel Spurk in den Stadtteil Merzig ist der Verlust der Wählbarkeit gemäß § 72 Abs. 1 S. 3 KSVG eingetreten. Gemäß des vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnisses der Ortsratswahl wird Herr Jürgen Herbert Reimringer als Nachrücker für die CDU-Liste in den Ortsrat Mechern berufen.

 

Gemäß § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 KSVG wird Herr Jürgen Herbert Reimringer in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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