Beschlussvorlage - 2025/0463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das ISEK mit den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB wird gebilligt, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie der städtebauliche Rahmenplan (ISEK-Plan) werden beschlossen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht wird billigend zur Kenntnis genommen.

 

Es wird beschlossen, das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Erweiterung Innenstadt Merzig“ (Kernstadt) als Grundlage für weitere städtebauliche Planungen in diesem Stadtteil anzuwenden.

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Sachverhalt

Der abschließende Entwurf des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) „Erweiterung Innenstadt Merzig“ ist als Anlage beigefügt.

 

Für den ca. 20,7 ha großen Bereich „Erweiterung Innenstadt“ enthält das ISEK ein Handlungskonzept mit einem Maßnahmenkatalog, um dessen Entwicklung in einem Zeitraum von voraussichtlich rund 15 Jahren durch öffentliche Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung voranzutreiben.

Das ISEK ist Voraussetzung für Fördergelder aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Potenziell förderfähig sind sowohl vorbereitenden Planungen, bauliche Maßnahmen, etc.

 

Hinweis: Auf Basis des vorliegenden ISEKs erfolgt im vorliegenden Fall parallel die Ausweisung eines Sanierungsgebiets.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Kostenrahmen ist der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu entnehmen. 

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen muss jeweils durch den Stadtrat beschlossen werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sind maßnahmenbezogen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für die Maßnahmen „Zukunftsfähige Entwicklung der Neuen Mitte Merzig“ und „Neugestaltung Gustav Regler Platz“ sind bereits Mittel im Haushalt eingestellt. Bei Umsetzung der im ISEK beschriebenen Maßnahmen wird der Zugang zu Städtebaufördermittel ermöglicht. Die Förderquote liegt bei 2/3.

 

 

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Auswirkungen auf das Klima:
Das ISEK enthält Maßnahmen im Bereich Klima und Ökologie. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und aufgrund der Fördervoraussetzungen, würden sich durch die Umsetzung ausschließlich positive Auswirkungen auf das Klima ergeben.

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Anlagen

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