Beschlussvorlage - 2025/0512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die offizielle Bezeichnung „Eller Hof“ in „Gut Ellerhof“ zu ändern.

 

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Sachverhalt

Seitens des Inhabers des „Eller Hofes“ wurde darauf hingewiesen, dass im Laufe der Jahrzehnte der alte Name seines Hauses „Gut Ellerhof“ immer weiter in Vergessenheit geraten ist. Er hat daher darum gebeten, zu dieser Bezeichnung zurückzukehren.

 

Eine Rückfrage beim statistischen Landesamt hat ergeben, dass der „Eller Hof“ dort im März 2001 so gemeldet wurde und seitdem unter der offiziellen Straßennummer 18158 auch als solcher geführt wird.

Gemäß KSVG des Saarlandes entscheidet der Ortsrat abschließend über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen.

Sofern der Ortsrat entsprechend beschließt, könnte das Statistische Landesamt eine Namensänderung in „Gut Ellerhof“ vornehmen.

 

Der Eigentümer wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass hier ggfls. ein nicht zu unterschätzender Bürokratieaufwand im Umgang mit Anbietern von Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgern, Postdienst, aber auch hinsichtlich Meldeanschriften, Grundstückszuordnung beim Finanzamt usw. entsteht.

Von dem Eigentümer wurde der Verwaltung aber mitgeteilt, dass ihm dieser Aufwand bewusst sei und er trotzdem weiterhin an dem Wunsch der Namensänderung festhält.

 

Auch der Eigentümer des ebenfalls unter der Anschrift „Eller Hof“ geführten Nachbargebäudes hat sich in gleicher Richtung geäußert und mitgeteilt, dass er den Wunsch mitträgt und eine Änderung in „Gut Ellerhof“ wünscht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Für die Kreisstadt Merzig fallen außer den Kosten für die entsprechenden Straßenschilder keine weiteren Kosten an.

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Anlagen

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