Grundstücksvorlage - 2025/0555
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundungsverfahren Fläche ehemaliger Zeltpalast in Hilbringen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Grundstücksvorlage
- Federführend:
- 321 Gebäude- und Grundstücksmanagement
- Beteiligt:
- Ortsvorsteher/in Hilbringen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsrat Hilbringen
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Anhörung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.09.2025
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Beschlussvorschlag
Dem Anbieten des im Sachverhalt genannten Flurstücksareals entweder als
- Erbbaurecht oder
- als Verkauf
im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Festlegung der Vergabeart (Erbbaurechtsvertrag oder Verkauf) das Verfahren umzusetzen.
Sachverhalt
Die Kreisstadt Merzig ist Eigentümerin eines zusammenhängenden Flurstückareals mit insgesamt ca. 24.007 m², gelegen in der Gemarkung Hilbringen, bestehend aus:
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Flurstück |
Lage |
Größe |
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Flur 13 Nr. 48/3 |
Saarwiesenring |
2 m² |
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Flur 12 Nr. 35/2 |
Saarwiesenring |
10 m² |
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Flur 12 Nr. 34 |
Saarwiesenring |
1.620 m² |
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Flur 12 Nr. 35/1 |
Saarwiesenring |
6.818 m² |
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Flur 11 Nr. 25/2 |
Saarwiesenring |
5.030 m² |
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Flur 11 Nr. 26/5 |
Saarwiesenring |
10.494 m² |
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Flur 11 Nr. 23/7 |
Saarwiesenring |
9 m² |
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Flur 12 Nr. 36/2 |
Saarwiesenring |
8 m² |
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Flur 11 Nr. 33/2 |
Bei den Weidebäumen |
16 m² |
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Summe |
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24.007 m²
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Es handelt sich um das ehemalige Areal der Veranstaltungsstätte „Zeltpalast Merzig“. Laut Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet „Sport, Freizeit und Erholung“ ausgewiesen.
Die Stadt beabsichtigt, dieses Areal an einen Bewerber zu vergeben, dessen Nutzungskonzept langfristig tragfähig ist.
Zwei alternative Wege stehen zur Auswahl:
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Variante A: Langfristige Vergabe als Erbbaurecht
→ ein Erbbaurechtsvertrag soll abgeschlossen werden. -
Variante B: Direktverkauf des gesamten Areals
→ kein Teilverkauf, ausschließlich als Ganzes.
Die Bedingungen des Verfahrens, insbesondere die Anforderungen an das Nutzungskonzept und die Vertragsmodalitäten sind im Entwurf des Interessenbekundungsverfahrens (Anlage) detailliert dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Variante A – Erbbaurechtsvergabe:
Hier entstehen der Stadt langfristig wiederkehrende Einnahmen in Form eines Erbbauzinses. Dieser wird vertraglich fest vereinbart, orientiert sich üblicherweise prozentual am Bodenwert und ist veränderbar – etwa durch Wertsicherungsklauseln oder Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Damit bleiben die Bodenrechte bei der Stadt und ermöglichen eine stetige Einnahmequelle über die Vertragslaufzeit.
Variante B – Verkauf des Areals:
Die Stadt würde einen unmittelbar realisierbaren Erlös aus dem Verkauf des gesamten Grundstücks erzielen. Diese Einnahme stünde bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung zur Verfügung und könnte kurzfristig in städtische Haushaltsplanungen einfließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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362,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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