Beschlussvorlage - 2025/0557
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule an der Grundschule St. Josef Merzig sowie Einrichtung eines begleitenden Hortbetriebs zur Gewährleistung des zusätzlichen Betreuungsangebotes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 21 Familie, Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- 111 Finanzmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.09.2025
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Sachverhalt
Die Grundschule St. Josef Merzig wurde als einzige Schule im Landkreis für das Startchancenprogramm des Bundes ausgewählt und erhält über einen Zeitraum von 10 Jahren erhebliche Fördermittel sowohl für bauliche Maßnahmen als auch für die Ausweitung des pädagogischen Angebotes. Bei der Vorbereitung der Umsetzung des Startchancenprogramms hat die Schule das gesamte pädagogische Konzept neu überdacht und sich dazu entschieden, vom bestehenden Standardschulmodell mit Vormittagsunterricht und anschließendem FGTS- und Hortangebot in ein Gebundenes Ganztagsschulmodell zu wechseln. Der erforderliche Beschluss der Schulkonferenz wurde am 11.02.2025 (Anlage 1) gefasst.
Nach § 3 Abs. 2 der Ganztagsschulverordnung (Anlage 2) sieht das weitere Verfahren vor, dass dann der Schulträger bei der Schulaufsichtsbehörde die Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule beantragt. Die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen sind in Abstimmung mit der Schule bereits erstellt (Protokoll mit Beschluss der Schulkonferenz, das mit dem Schulträger abgestimmte organisatorische und pädagogische Konzept der Schule, Raumkonzept mit detaillierter Darstellung der Aufbauphase) bzw. werden aktuell noch abgestimmt (Planung der Verpflegung nach DGE-Standard). Schwierig gestaltet sich allerdings (wie bei vielen aktuell laufenden Zuschuss- und Antragsverfahren) die mit dem Antrag vorzulegende Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Abstimmung über den Umfang der finanziellen Betroffenheit der Kommune. Dies hängt mit dem nicht genehmigungsfähigen Haushalt 2025 zusammen, der im Ergebnis dann von der obersten Kommunalaufsicht (MDI) genehmigt werden muss.
Beim Gebundenen Ganztag erfolgt über den Tag verteilt eine Mischung aus Unterricht, Freizeit (gebundene und ungebundene Angebote) und Lernzeiten, an der alle Schüler der Schule verpflichtend teilnehmen. Das verpflichtende Schulangebot umfasst an vier Wochentagen mindestens die Zeit bis 16 Uhr, wovon in begründeten Einzelfällen allerdings auch abgewichen werden kann. An der Grundschule St. Josef soll nach aktuellem Stand der Unterricht bis 15.45 Uhr dauern. Neben den Lehrern werden im Gebundenen Ganztag auch weitere pädagogische Fachkräfte eingesetzt, die vom Schulträger oder einem von diesem beauftragten Träger gestellt werden. Die Schulträger trägt hierbei die Hälfe der Kosten des zusätzlichen pädagogischen Personals.
Um den über das reine Ganztagsangebot hinausgehende Betreuungsangebot an der Schule (Betreuungszeiten ab 15.45 Uhr, am Nachmittag des Wochentages, an dem das Schulangebot früher endet und in den über die Schließtage des Betreuungsangebotes hinausgehenden Ferien) sicherzustellen, ist ein begleitendes Hortangebot vorgesehen.
Am Standort St. Josef wird seit Jahrzehnten das dortige Hortangebot und seit einigen Jahren auch ein zusätzliches FGTS-Angebot in der Trägerschaft des Sozialwerks Saar-Mosel organisiert. Wegen der sehr guten Erfahrungen mit dem Träger wurde diesem auch die ihm Rahmen des Startchancenprogramms vorgesehene Unterstützung des pädagogischen Angebots der Schule durch die Beschäftigung eines multiprofessionellen Teams von Mitarbeiter/innen übertragen (Säule II Startchanchenprogramm).
Um die durch die gewachsene und sehr enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Sozialwerk Saar-Mosel entstandenen Synergieeffekte nutzen zu können und sicherzustellen, dass sich Lehrer, pädagogische Ergänzungskräfte im Ganztagsbetrieb, Mitarbeiter/innen des multiprofessionellen Teams des Startchancenprogramms und das Personal des zukünftigen Hortangebotes auch weiterhin bei der pädagogischen Gestaltung des schulischen Alltags eng abstimmen können, ist es sinnvoll, den Hortbetrieb auch weiterhin in der Verantwortung des Trägers zu belassen und ihm auch die Personalverantwortung für das pädagogische Ergänzungspersonal des Ganztagsbetriebs zu übertragen. Die Details hierzu müssen zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden.
Da die Grundschule St. Josef einzige Ganztagsschule im Stadtgebiet sein wird, ist davon auszugehen, dass auch Eltern aus anderen Schulbezirken ihre Kinder dort anmelden wollen. Umgekehrt wird es auch in einigen Fällen so sein, dass Familien aus dem Schulbezirk St. Josef keinen verpflichtenden Ganztagsschulbesuch für ihre Kinder wünschen und deshalb ihre Kinder an anderen Grundschulen anmelden wollen.
Die Vorgaben für das Aufnahmeverfahren sind in § 4 der Ganztagsschulverordnung (Anlage 3) geregelt. Danach sind auf Wunsch der Erziehungsberechtigten Schüler/innen aus dem Schulbezirk der GS St. Josef vorrangig aufzunehmen. Bei Überschreitung der Aufnahmekapazität regelt der Schulträger bei Gebundenen Ganztagsgrundschulen das Auswahlverfahren unter Beachtung der im Schulordnungsgesetz (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Anlage 4) geregelten Grundsätze durch Satzung, die der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf. Seitens der Verwaltung wird hier nach Abstimmung mit den beiden Merziger Grundschulen St. Josef und Kreuzberg vorgeschlagen, dass bei der Vergabe der nach Berücksichtigung der Schüler aus dem Schulbezirk verbleibenden Schulplätze zunächst Kinder aus dem Schulbezirk der Kreuzbergschule (ohne Bietzerberg und Merchingen) berücksichtigt werden. Nicht nur die räumliche Nähe der beiden Schulstandorte, sondern auch die ähnliche Struktur bei der Zusammensetzung der Schülerschaft (beide Schulen gelten seit Jahren als besonders belastet durch den hohen Anteil an Kindern mit geringeren Deutschkenntnissen und aus benachteiligtem sozialen Umfeld) sind hier wichtige Entscheidungskriterien. Eltern aus dem Schulbezirk St. Josef, die für ihr Kind keinen Besuch der Gebundenen Ganztagsschule wollen, sollen dann bevorzugt den Regelschulbetrieb an der Kreuzbergschule mit dem dortigen FGTS-Angebot besuchen. Durch diese Partnerschaft zwischen den beiden Schulen, die langfristig auch Planungssicherheit für den Schulträger bringt, lassen sich auch der organisatorische Aufwand und die Kosten reduzieren.
Nach Genehmigung des Ganztagsschulbetriebs durch die Schulaufsichtsbehörde und abschließender Klärung der erforderlichen Baugenehmigungs- und Zuschussverfahren ist angedacht, den Ganztagsschulbetrieb an der Grundschule St. Josef im Schuljahr 2027/28, beginnend mit dem dann eingeschulten 1. Schuljahr und dann über vier Jahre aufwachsend, umzusetzen. Der „reguläre“ Schulbetrieb mit begleitendem Hort/FGTS-Angebot läuft dann bis zum vollständigen Wechsel ins Ganztagsschulmodell parallel.
Die Vorplanung für die bauliche Umsetzung des für den Ganztagsschulbetrieb erforderlichen Raumprogramms ist weit fortgeschritten und wurde eng mit der Schule und dem Sozialwerk Saar-Mosel als Träger des aktuellen FGTS/Hortangebotes abgestimmt. Vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen durch die Schulaufsichtsbehörde und der Erteilung der Baugenehmigung sowie der in den Haushaltsjahren 2026 ff. erforderlichen Bereitstellung der erforderlichen Haushausmittel und Zuschusseinnahmen sollen die Umbauarbeiten an der Schule im Herbst 2026 anlaufen und dann bis Frühjahr 2029 abgeschlossen sein. Eine große Herausforderung ist die Umsetzung im laufenden Schulbetrieb, die einer sehr gut abgestimmte Planung und baulichen Begleitung bedarf.
Nach einer ersten Kostenschätzung, die ggfs. in den weiteren Planungsschritten noch angepasst werden muss, belaufen sich die Umbaukosten für die Umsetzung der Raumprogrammes, mit dem sowohl die pädagogischen Anforderungen des Startchancen-Schul-Konzeptes, als auch die Vorgaben für den Ganztagsschulbetrieb erfüllt werden, aktuell auf rd. 1,7 Mio. Euro. Weitere Kosten entstehen durch die Umsetzung von für den Schulbetrieb erforderlichen Brandschutzmaßnahmen von aktuell geschätzten Kosten von 250.000 – 300.000 €. Aus Säule I des Startchancenprogramms stehen Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelansätze für die Umsetzung der Baumaßnahmen Startchancenprogramm stehen in den Haushalten 2024 und 2025 in Höhe von 440.000 € zur Verfügung, Bisher sind in der Finanzplanung, ausgehend von einer Zuschussfinanzierung in gleicher Höhe, für 2026 weitere Mittel von 760.000 € vorgesehen (insgesamt in Einnahmen und Ausgaben 1,2 Mio. €). Zur Umsetzung der kompletten Maßnahmen müssen in Haushalt 2026 weitere 500.000 € (als Ansatz bzw. VE zu Lasten 2027) veranschlagt werden. Zusätzliche Mittel von nach aktueller Schätzung rd. 260.000 € sind für die erforderlichen Brandschutzmaßnahme erforderlich und im Haushalt 2026 zu veranschlagen.
Anlagen
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