Beschlussvorlage - 2025/0554

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Infrastrukturförderantrag für die ermittelten, hinsichtlich des Gigabit-Ausbaus unterversorgten Bereiche, für die kein eigenwirtschaftlicher Ausbau in Aussicht steht, beim Bund zu stellen.

 

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Sachverhalt

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein novelliertes Förderprogramm für den Gigabitausbau vorgestellt, welches auch eine geeignete Förderperspektive für diejenigen Bereiche eröffnet, in denen keine entsprechende Gigabitversorgung (Mindestgeschwindigkeiten 30 Mbit/s beim Up- und Download von Daten über das Internet, sofern kein Anschluss über Glasfaser- oder Koax-Kabel vorhanden wäre) besteht bzw. in Aussicht steht, weil sie für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht attraktiv genug sind.

 

Um die Möglichkeiten einer Fördermaßnahme zu überprüfen und die Antragstellung vornehmen zu können, ist im Vorfeld die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens einschließlich eines so genannten Branchendialog unerlässlich.

 

Damit dieser sehr komplexe Prozess fachlich ausreichend begleitet werden kann, stellt das BMDV daher auch weiterhin eine 100-%-Förderung für externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Infrastruktur-Förderverfahren zur Verfügung. Städte und Gemeinden können zu diesem Zweck einmalig 50.000 Euro beantragen.

 

Die Kreisstadt Merzig hat hiervon Gebrauch gemacht und im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bei drei entsprechenden Büros Honorarangebote für die Beraterleistungen erfragt.

Nach erfolgter Submission hat die GEO DATA GmbH aus Westhausen mit rund 26.000 € das günstigste Angebot abgegeben. Der Zuwendungsbescheid für die vollständige Förderung der Beratungsleistungen (bis zur Höhe von 50.000 €) liegt vor.

Die GEO DATA GmbH war zwischenzeitig tätig und hat das Markterkundungsverfahren einschließlich eines so genannten Branchendialog vorbereitet und diesen auch gemeinsam mit der Verwaltung durchgeführt.

Momentan läuft die Auswertung dieses Markterkundungsverfahrens einschließlich des Branchendialogs seitens der GEO DATA GmbH noch. Für die dann ermittelten förderfähigen Bereiche kann ein entsprechender Infrastrukturförderantrag beim Bund gestellt werden.

Da der Stichtag für den postalischen Antragseingang bereits der 15.09.2025 ist und die Auswertung noch nicht vorliegt, soll ein „Vorratsbeschluss“ eingeholt werden, um die Antragstellung dennoch fristgerecht vornehmen zu können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß „Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“ wird die Gigabitförderung des Bundes mit Landesmitteln grundsätzlich auf insgesamt 90 % der förderfähigen Kosten aufgestockt. Einzige Voraussetzung hierfür ist ein positiver Bundesförderbescheid. Für alle Kommunen verbleibt damit grundsätzlich ein Eigenanteil von 10 %.

Sollten sich die Ausbaukosten und der Eigenanteil nach der vollständigen Auswertung der Rückmeldungen auf das Markterkundungsverfahren in einem für die Stadt letztlich nicht tragbaren Rahmen bewegen, kann das Förderverfahren im Bedarfsfall auch nach fristgerechter Einreichung jederzeit gestoppt werden, sodass für die Stadt keine Ausbaukosten und damit auch kein Eigenanteil anfielen.

 

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