Grundstücksvorlage - 2025/0336-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Möglicher Verkauf einer Waldfläche in den Stadtteilen Besseringen und Merzig im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Grundstücksvorlage
- Federführend:
- 321 Gebäude- und Grundstücksmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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04.09.2025
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Erledigt
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Ortsrat Merzig
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Anhörung
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01.09.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat Besseringen
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Anhörung
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01.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat hebt das mit Beschluss vom 03.04.2025 in Gang gesetzte Interessenbekundungs-verfahren „Möglicher Waldverkauf in den Stadtteilen Besseringen und Merzig“ auf.
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, dass die Grundstücke in der Gemarkung Besseringen, Flur 13 Nr. 11, Meerpuhl, groß 133.563 qm, Flur 13 Nr. 1, Heidegrube, groß 527,580 qm und Gemarkung Merzig Flur 1 Nr. 1/2, Gemeindewald, Teilfläche groß ca. 9261 qm, Flur 1 Nr. 1/8, Gemeindewald, Teilfläche groß ca. 134.491 qm in einem neuen Interessenbekundungs-verfahren zu den in dem Bekanntmachungstext dargestellten Kriterien ausgeschrieben werden.
Sachverhalt
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 03.04.2025 wurde von der Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren „Möglicher Waldverkauf in den Stadtteilen Besseringen und Merzig“ gestartet. Angaben zum zeitlichen Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens sowie zu den geplanten Veröffentlichungsplattformen waren in der Sitzungsvorlage nicht enthalten.
Nach interner Absprache innerhalb der Verwaltung wurde festgelegt, dass die Frist zur Abgabe von Angeboten für den Erwerb der betreffenden Flächen auf den 15.07.2025, 11 Uhr, datiert wird.
Weiterhin wurde festgelegt, dass das Interessenbekundungsverfahren im amtlichen Mitteilungsblatt „Neues aus Merzig“, auf der Homepage der Kreisstadt Merzig sowie in den Printmedien „Luxemburger Wort“, „Saarbrücker Zeitung“, „Trierischen Volksfreund“ und „Pfälzischer Merkur“ veröffentlicht werden soll.
Auf eine schriftliche Rückfrage des NABU vom 25.05.2025 hinsichtlich der Veröffentlichungsplattformen wurde mit Mail vom 06.06.2025 entsprechend den internen Festlegungen geantwortet.
Am 11.07.2025 erhielt die Verwaltung erneut eine schriftliche Anfrage des NABU, in der um Auszüge der Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens in den Printmedien „Saarbrücker Zeitung“, „Trierischer Volksfreund“, „Luxemburger Wort“ und „Pfälzischer Merkur“ gebeten wurde. Bei Bearbeitung dieser Anfrage fiel auf, dass die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahren in der Saarbrücker Zeitung, sowie den durch die Saarbrücker Zeitung geschalteten Anzeigen im Trierischen Volksfreund und Pfälzischen Merkur durch einen internen Bearbeitungsfehlers nicht veröffentlich wurde.
Die Saarbrücker Zeitung wurde hinsichtlich der Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens zwar telefonisch sowie schriftlich kontaktiert, jedoch wurde aufgrund eines internen Missverständnisses eine endgültige Auftragsbestätigung nicht erteilt. Als Folge hieraus erfolgte keine Veröffentlichung in den oben genannten Printmedien der Saarbrücker Zeitung, des Trierischen Volksfreundes und des Pfälzischen Merkurs.
Die Veröffentlichung im „Luxemburger Wort“ und im Amtsblatt „Neues aus Merzig“ sowie auf der Homepage sind planmäßig erfolgt.
Rechtlich hat die Verwaltung den Stadtratsbeschluss fehlerfrei umgesetzt und könnte das laufende Interessenbekundungsverfahren weiter fortführen.
Allerdings ist durch den Bearbeitungsfehler die intern festgelegte und extern kommunizierte Veröffentlichung nicht vollumfänglich vorgenommen worden.
Da die Stadtverwaltung für größtmögliche Transparenz und korrekte Abläufe im Verfahren steht, beabsichtigt die Verwaltung das bestehende Interessenbekundungsverfahren aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten.
Hierbei soll wie ursprünglich festgelegt die Veröffentlichung im „Neues aus Merzig“, der Homepage der Kreisstadt Merzig, der Saarbrücker Zeitung, im Trierischen Volksfreund, im Luxemburger Wort sowie im Pfälzischer Merkur erfolgen.
Die Bieterinnen und Bieter des bisherigen Verfahrens wurden über dieses beabsichtigte Vorgehen informiert. Es steht Ihnen frei, ihr bereits eingereichtes Angebot aufrechtzuhalten oder im Rahmen des neuen Verfahrens ein neues Angebot einzureichen.
Die Verwaltung weist nochmal darauf hin, dass es sich bei dem Interessenbekundungs-verfahren um eine für die Kreisstadt Merzig unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den möglichen Erwerb einer gemeindlichen Fläche handelt. Sie behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen oder durch ein neues Verfahren zu ersetzen. Die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens begründet keinerlei Verpflichtung der Kreisstadt Merzig zum Verkauf der betroffenen Fläche.
