Beschlussvorlage - 2025/0471
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer interkommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) im Landkreis Merzig-Wadern
Hier: Beteiligung der Kreisstadt Merzig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadt- und Stadtteilentwicklung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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02.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Kreisstadt Merzig erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich an der Gründung einer interkommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) im Landkreis Merzig-Wadern zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass:
- die Einbindung der Stadtwerke Merzig GmbH in geeigneter Weise ermöglicht wird,
- die Beteiligung auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten Pflichtenheftes und eines geprüften Gesellschaftsvertrags erfolgt,
- eine juristische Prüfung die Rechtssicherheit der Beteiligung der Kreisstadt Merzig bestätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren Prozess der Gesellschaftsgründung aktiv zu begleiten und entsprechende Grundlagen zur Beschlussfassung im Stadtrat vorzubereiten.
Sachverhalt
Die Kommunen des Landkreises Merzig-Wadern haben sich gemeinsam mit dem Landkreis auf den Weg gemacht, eine interkommunale Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) zu gründen. Ziel ist es, ein gemeinsames Instrument zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu schaffen.
Die nachhaltige Wärmeversorgung der kommunalen und kreiseigenen Liegenschaften stellt die Kommunen vor wachsende Herausforderungen:
- Ein Großteil der technischen Anlagen ist veraltet, ineffizient und wartungsintensiv.
- Es besteht ein Sanierungsstau, ins. bei Heizungsanlagen und Gebäudetechnik.
- Die Betriebssicherheit ist aufgrund häufiger Störungen oft nicht gewährleistet.
- Personelle und finanzielle Ressourcen zur Modernisierung fehlen vielerorts.
- Die Folge sind hohe Energiekosten und überdurchschnittlich hohe CO₂-Emissionen.
Hinzu kommen steigende gesetzliche Anforderungen, etwa durch das Gebäudeenergie-gesetz, die CO₂-Bepreisung oder die Klimaneutralitätsziele des Bundes bis 2045. Nahezu alle Kommunen im Kreis sehen sich mit einem großen Modernisierungsbedarf konfrontiert, verfügen jedoch nicht über die Kapazitäten, um die Umsetzung allein zu stemmen.
Als Antwort auf diese Herausforderungen soll eine interkommunale EDG gegründet werden. Die EDG wird eine gemeinsame Gesellschaft der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises (in Form einer GmbH), mit dem Ziel, eine nachhaltige, wirtschaftliche und zukunftsfähige Energieversorgung kommunaler Gebäude sicherzustellen.
Der Fokus liegt zunächst auf der Betreuung und Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen kommunaler und kreiseigener Liegenschaften. Perspektivisch kann die EDG auch weitere Leistungen im Bereich der Energiewende übernehmen.
Mögliche weitere Gesellschafter – wie etwa Stadtwerke oder Energiegenossenschaften – könnten Aufgaben in den Bereichen Finanzierung, Abrechnung, Betrieb und Wartung übernehmen. Das Aufgabenspektrum der EDG soll insbesondere folgende Bereiche abdecken:
- Projektentwicklung und -steuerung
- Bau, Betrieb und Wartung technischer Anlagen
- Finanzierung von Sanierungen und Neubaumaßnahmen
Vorteile der EDG für die Kommunen und den Landkreis:
- Finanzielle und personelle Entlastung der Verwaltungen
- Zeit- und Kostenvorteile durch Inhouse-Vergaben
- Höhere Betriebssicherheit durch einheitliche Betreuung
- Ermöglichung innovativer und interkommunaler Energielösungen
- Stärkung der lokalen Wertschöpfung
Finanzielle Auswirkungen:
Vorgesehen ist die Beteiligung der Kommunen sowie des Landkreises Merzig-Wadern durch Einlage ihrer vorhandenen Anlagentechnik. Um den aktuellen Wert zu ermittelt ist dieser nach der VDI Richtlinie 2067 zu bewerten. Hierfür ist ggf. ein externer Dienstleister zu beauftragen. Darüberhinausgehende Finanzmittel sind zunächst nur für die Beauftragung der externen juristischen und betriebswirtschaftlichen Gutachten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages notwendig.
Insgesamt stehen im Haushalt 2025 i.Z.d. Kommunalen Wärmeplanung hierfür Mittel i.H.v. 10.000,- Euro zur Verfügung.
Die EDG bewirtschaftet die Anlagen und generiert durch Wärmeliefer-Contracting Liquidität. Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden durch die EDG finanziert. Die hierzu erforderlichen Mittel werden am Kapitalmarkt und/oder in Form von Beteiligungen einer Bürgerenergiegenossenschaft besorgt.
Auswirkungen auf das Klima:
Die Gründung einer EDG unterstützt die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und die Erreichung der Klimaziele auf kommunaler Ebene. Durch eine koordinierte Umsetzung von Maßnahmen zur Wärmewende können relevante Beiträge zur Reduktion von Treibhausgasemissionen erzielt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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103,7 kB
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