Beschlussvorlage - 2025/0435
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Vereinbarung mit der Kultopolis GmbH, Merzig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 22 Kultur, Sport und Tourismus
- Beteiligt:
- Leitung der Verwaltung; 11 Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Die Kultopolis GmbH ist eine international tätige Konzertagentur mit Sitz in Merzig, Schankstr. 42. Sie veranstaltet auch in Merzig eine Vielzahl an Veranstaltungen und trägt somit zu dem reichhaltigen Kulturangebot in der Kreisstadt bei.
Eine öffentliche Förderung (z.B. durch einen Zuschuss) erfährt Kultopolis bislang nicht. Eine Vergünstigung bestand bisher darin, dass für das Unternehmen die Nutzung der Stadthalle Merzig vergünstigt zur Verfügung gestellt wird.
Zur weiteren Förderung der Kulturszene in Merzig und unter der Voraussetzung, dass die Konzertagentur in Merzig weiterhin so aktiv bleibt (mindestens 6 Veranstaltungen pro Jahr), wird vorgeschlagen, zwischen der Kreisstadt Merzig und der Kultopolis GmbH eine Sondervereinbarung mit folgenden Regelungen zu schließen:
1. Stadthallenmiete:
Kultopolis ist berechtigt alle Einrichtungen der Stadthalle (Eingangsbereich, Foyer, großer und kleiner Saal, Technik, usw.) zu einem Sonderpreis (inkl. aller Nebenkosten) von 300€ + 19% MwSt., insgesamt also 357€ zu nutzen.
2. Bewirtungsrecht:
Kultopolis ist berechtigt, bei bis zu 3 Veranstaltungen pro Jahr das Bewirtungsrecht selbst auszuüben. Über die Auswahl dieser Veranstaltungen ist die Stadt (Kulturbüro) spätestens 2 Wochen nach der Buchung der Stadthalle zu informieren, damit die notwendigen Absprachen mit dem Stadthallenpächter frühzeitig getroffen werden können.
3. Nutzung Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen:
Die Kreisstadt Merzig räumt Kultopolis das Recht ein, die Beschallungs- und Beleuchtungsanlage in der Stadthalle bei Bedarf kostenlos nutzen zu können (in Miete enthalten, s. Nr.1).
4. Programmankündigung in „Neues aus Merzig“:
Bis zu vier Mal pro Jahr kann Kultopolis ihr Merziger Gesamtprogramm ganzseitig in „Neues aus Merzig“ bekannt machen.
Es handelt sich bei der jetzigen Vereinbarung um eine Neufassung der bereits bestehenden Vereinbarung. Da Künstler frühzeitig gebucht werden müssen und dafür Planungssicherheit benötigt wird, wird lediglich die Laufzeit der Vereinbarung von drei auf fünf Jahre erhöht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,2 kB
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