Beschlussvorlage - 2025/0431

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beruft alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich freiwillig gemeldet haben, in den Präventionsbeirat.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Präventionsbeirat der Kreisstadt Merzig befasst sich mit kommunalen, kriminalpräventiven, sicherheits- sowie ordnungsbedeutsamen Themen in der Kreisstadt Merzig. Nach § 3 der Satzung besteht der Beirat in der Regel aus 18 Mitgliedern.

 

Diese werden zunächst von den in Anlage A der Satzung genannten Institutionen entsandt, der Stadtrat entsendet darüber hinaus zwei Mitglieder aus seiner Mitte. Für die Mitgliedschaft im Präventionsbeirat können sich außerdem Bürgerinnen und Bürger bewerben.

 

Von den in Anlage A aufgeführten Institutionen wurden folgende Mitglieder benannt:

Kreisstadt Merzig – Ressort 12

1 Vertreter

Nicolas Calmes

Kreisstadt Merzig – Ressort 21

1 Vertreter

Heike Wagner

Kreisstadt Merzig – Ressort 30

1 Vertreter

Christian Bies

Stadtverband der Sport treibenden Vereine

1 Vertreter

Frank Wagner

Stadtverband der kulturellen Vereine

1 Vertreter

Jo Schneider

Jugendhaus Merzig

1 Vertreter

Julia Schmitt

LK Merzig-Wadern – Jugendbüro

1 Vertreter

Amelie Dick

LK Merzig-Wadern – Gesundheitsamt

1 Vertreter

Gabriele Wahlen

Familienzentrum Merzig

1 Vertreter

Kim Eifler

Polizeiinspektion Merzig

2 Vertreter

POK Christian Kopytko

 

 

KOK Frank Meier

 

Von der CDU-Fraktion wurde als Mitglied Esther Schwarz, als Stellvertreterin Therese Schmitt und von der SPD-Fraktion als Mitglied Philipp Brausch, als Stellvertreter Arndt Oehm benannt.

 

Auf einen in Neues aus Merzig veröffentlichten Aufruf haben sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist folgende Bürgerinnen und Bürger um eine Mitgliedschaft im Präventionsbeirat beworben:

 

Herr Hermann Riedel

Frau Monika Kiefer

Herr Thorsten Carl

Herr Arno Weber

Herr Christian Scheuer

Herr Ludo Galbats

Frau Dr. Sigrid Bitsch

 

Um das ehrenamtliche Engagement zu fördern und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig für eine Mitarbeit beworben haben, zu honorieren, wird vorgeschlagen, die in § 3 Absatz 5 Satz 4 aufgeführte Möglichkeit zu nutzen und alle Bewerberinnen und Bewerber in den Präventionsbeirat zu berufen; er hätte dann 20 statt 18 Mitglieder.

 

Andernfalls müssten aus den sieben freiwilligen Meldungen fünf Mitglieder nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt werden.

Loading...