Beschlussvorlage - 2025/0467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Rieffstraße als Nebenzentrum, gemäß Ziel 46 des Landesentwicklungsplanes des Saarlandes (Teilabschnitt Siedlung von 2006), auszuweisen.

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Sachverhalt

Die Rieffstraße hat sich in den vergangenen Jahren als leistungsstarker Einzelhandelsstandort mit großflächigen Betrieben (z. B. Möbelpark, Aldi Süd, Lidl, dm) etabliert und erfährt derzeit weitere Entwicklungsimpulse (Modernisierungen von Aldi und Lidl, Neuansiedlung von Edeka, geplante Rückkehr von Kaufland). Der Standort liegt in städtebaulich integrierter Lage im Eingangsbereich der Kreisstadt sowie Übergangsbereich zur Innenstadt und erfüllt eine ergänzende Versorgungsfunktion für das Mittelzentrum Merzig und das weitere Einzugsgebiet.

 

Das Ziel der Kreisstadt Merzig ist es, den Bereich des Fachmarktzentrums „Rieffstraße“ (südlich der Lothringer Straße) zukünftig zu einem urbanen, gemischt genutzten, nachhaltigen, umwelt- und klimabewussten Quartier der Zukunft zu entwickeln, um unter anderem Raum zum Einkaufen, Arbeiten und Leben sowie für Handel, Handwerk und Freizeit zu schaffen. Konzeptionelle Grundlagen hierfür wurden im Vorfeld insbesondere mit der Handelsstrategie „Handel 3.0“ und dem Masterkonzept „Fachmarkt. Quartier. Rieffstraße“ bereits erarbeitet. Das 2024 fortgeschriebene Einzelhandelskonzept sieht die Rieffstraße als wichtigen Ergänzungsstandort zum zentralen Versorgungsbereich in der Merziger Innenstadt.

 

Der Beschluss, die Rieffstraße als Nebenzentrum auszuweisen, dient vor diesem Hintergrund dazu, eine rechtssichere Grundlage für die Steuerung von Ansiedlungen zu schaffen und zukünftige Entwicklungen zielgerichtet zu begleiten. Die Ausweisung als Nebenzentrum soll nachfolgend redaktionell in das im Dezember beschlossene Einzelhandelskonzept aufgenommen werden. Inhaltliche Änderungen ergeben sich hierdurch nicht.

 

Die Ausweisung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes, wonach in Mittelzentren großflächige Einzelhandelseinrichtungen auch in Nebenzentren zulässig sind, sofern sie der Versorgungsfunktion des Nebenzentrums angemessen sind, bezogen auf Größenordnung, Warensortiment und Einzugsbereich eine Ergänzungsfunktion zum zentralen Versorgungsbereich übernehmen und an einem städtebaulich integrierten Standort realisiert werden.

 

Das Nebenzentrum liegt innerhalb des Stadtgebietes Merzig und bezieht sich auf den Bereich der vorderen Rieffstraße. Begrenzt wird es durch die Verkehrsflächen der Lothringer Straße (L 173) im Norden und der L 174 im Westen sowie durch die Bahngleise im Osten und das Werksgelände von Villeroy & Boch im Süden.

 

Die genauen Grenzen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13,0 ha.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Auswirkungen auf das Klima:

Es treten keine negativen Auswirkungen auf das Klima aus.

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Anlagen

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