Beschlussvorlage - 2024/0235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Abwägung aller während der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem beigefügten Abwägungsvorschlag zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, wird gebilligt und
  3. der Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der gleichzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vollsortimentmarkt Rieffstraße“ beschlossen.

 

Trotz des beschleunigten Verfahrens hat man sich seitens der Kreisstadt Merzig dazu entschieden, obwohl nicht zwingend erforderlich, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und vorab um Stellungnahme zu der beabsichtigten Planung zu bitten. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist dementsprechend mit Schreiben vom 29.05.2024 erfolgt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und ein Vorschlag, wie diese Berücksichtigung finden sollen, ist aus dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag ersichtlich.

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der gleichzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beabsichtigt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Da sich der Antragsteller bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, entstehen hier keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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