Beschlussvorlage - 2024/0114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den aus der Anlage ersichtlichen Geltungsbereich wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bereich Ostbahnhof“ im Stadtteil Merzig beschlossen.

 

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Sachverhalt

Im Umfeld des ehemaligen Ostbahnhofes Merzig stehen derzeit mehrere städtebauliche Entwicklungen an.

So ist zur Optimierung der Verkehrssituation unmittelbar südöstlich angrenzend die Umgestaltung der Losheimer Straße im Einmündungsbereich der Straße „Zum Gipsberg“ in Planung. Der Landesbetrieb für Straßenwesen hat im Rahmen der durchgehenden Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Merzig für diesen als Los D bezeichneten Abschnitt bereits mehrere Varianten entwickelt.

Außerdem zeichnen sich durch die Aufgabe des Villeroy & Boch-Standortes im Rotensteiner Weg auch neue Nutzungen für die nordwestlich an den ehemaligen Ostbahnhof angrenzenden Flächen ab.

Zwischen dem ehemaligen Ostbahnhof und dem Villeroy & Boch-Gelände befindet sich außerdem auch noch die alte MBE-Bahntrasse, für die momentan eine mögliche Reaktivierung geprüft wird.

 

Um eine positive Entwicklung all dieser Projekte entsprechend städtebaulich begleiten zu können, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bereich Ostbahnhof“ beabsichtigt.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mittel für die Erstellung des Bebauungsplanes stehen auf der Haushaltsstelle „Allgemeine Planungs- und Vermessungskosten“ bereit.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu werden im Bebauungsplanverfahren erfolgen.

 

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Anlagen

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